Käufer will nach Überweisung der vereinbarten Summe eine Sendungsnummer vom Verkäufer, obwohl vor seiner Überweisung nur von inklusive Versand die Rede war?
Der Käufer hat sich bei mir in eBay Kleinanzeigen für verschiedene Artikel interessiert und mir ein Kaufangebot über 50 € inklusive Versand gemacht. Er wollte einen günstigen Spezialpreis inklusive Versand, weil er mir mehr Teile abnehmen will.
Ich habe eingewilligt, weil er nur inklusive Versand schrieb und nicht speziell auf versicherten Versand bestand. Der Käufer hat mir dann einen Screenshot seiner Überweisung geschickt mit dem Hinweis, dass er nach dem Versand die Sendungsnummer haben will.
Ich habe seine Bitte ignoriert und die Ware als Warensendung verschickt, da ich den Vertrag als inklusive Versand angenommen habe und ich die Versandkosten übernehmen musste. Ich habe ein Bild der Warensendung gemacht, nachdem sie in der Postbox lag außerdem habe ich eine Quittung über das Briefporto.
Jetzt behauptet der Käufer er hat die Warensendung nicht erhalten.
Muss ich ihm den Kaufpreis zurückbezahlen, obwohl er mir das mit der Sendungsnummer erst mit dem Überweisungsscreenshot mitgeteilt hat?
5 Antworten
Grundsätzlich kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung ein Vertrag zustande. Ist diese noch nicht erreicht, gibt es auch noch keinen gültigen Vertrag.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe soeben den Nachrichtenverlauf zwischen mir und dem Käufer noch hinzugefügt. Vielleicht möchten Sie ihn noch lesen und mir Ihre Meinung dazu sagen, zu welchem Zeitpunkt eine übereinstimmend Willenserklärung erfolgt ist, oder nicht.
Wozu gibt es den Gesetze?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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Kurz: Der Käufer trägt das Versandrisiko ab dem Zeitpunkt wo du die unversicherte Sendung (weil nicht explizit vom Käufer gewünscht) an den Versanddienstleister übergeben hast.
Lösungsvorschlag:
- Warensendungen können bis zu 2 Wochen unterwegs sein!
- Nachforschungsantrag beim Versanddienstleister stellen
- Dem Käufer die Daumen drücken, dass seine Sendung noch auffindbar ist.
Nachtrag: Der Nachrichtenverlauf zwischen mir und dem Käufer:
Der Käufer hat mir diese Nachrichten geschickt:
Hallo, habe Interesse an fünf Ihrer Shirts. Biete Ihnen für alles inkl. Versand 45€. (ihr Preis 51€). Ich habe daraufhin geschrieben, dass ich mit 45 € inkl. Versand einverstanden bin und ob er überweisen oder mit Paypal bezahlen will. Der Kunde schrieb zurück: Bitte überweisen und gab mir seine Adresse. Ich sagte Danke und gab ihm meine Bankverbindung mit einem Bild, dass alle vom Käufer gewünschten Shirts zeigt. Etwas später bekam ich erneut eine Nachricht vom Käufer: Hallo nochmal, ich würde dieses Shirt auch noch dazu nehmen! Machen wir 50 € dann für alles? Ich würde dann gleich überweisen. Ich schrieb darauf hin, dass ich mit diesem Shirt auch noch mit 50 € einverstanden bin. Kurze Zeit später bekam ich drei Nachrichten vom Käufer: Zwei Screenshot-Bildern, auf denen man sehen könnte, dass er die Überweisung gerade getätigt hatte und eine Nachricht, dass er das Geld überweisen hat und ich soll ihm die Sendungsnummer sagen, wenn ich die Shirts zur Post gebracht hast. Ich war daraufhin sauer, dass er jetzt, nach dem Bezahlen, herausrückt, dass er auf meine Kosten einen versicherten Versand will. Vorher war nie davon die Rede, nur von inklusive Versand.
Am nächsten Tag habe ich die Shirts, als Warensendung verpackt, zur Post gebracht und ein Bild davon gemacht. Am nächsten Tag schrieb er, ob das Paket schon unterwegs ist. Ich schickte ihm daraufhin das Bild der Warensendung in der Postbox und den Hinweis, dass es bis in drei Tagen da sein müsste, aber eine Warensendung kann auch länger dauern. 5 Tage später erhielt ich die Nachricht vom Käufer, dass er die Sachen noch nicht bekommen hat. Seitdem geht es immer hin und her. Habe jetzt (15 Tage nach der Abgabe bei der Post) einen Nachforschungsauftrag gestellt. Das dauert aber bis zu 32 Tage, bis ich Antwort bekomme. Das lustige ist, ich habe an dem Tag zwei Warensendungen bei der Post abgegeben. Die andere kam an. Nur die nicht.
Nützt nur nichts weil es heißn muß Keine Gewährleistung. Garantie ist immer freiwillig, brauch deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Nein, das sind bei der Post max 500€ versichert. Aber Vorsicht e-Bay Kleinanzeigen ist als Abholmarkt eingetragen.
Mit Gruß
Bley 1914
Das Transportrisiko trägst du als Verkäufer.
Damit, dass du seiner Bitte um versicherten Versand nicht nachgekommen bist, hast du dir hauptsächlich selbst geschadet.
Solange der Käufer das Transportunternehmen nicht selbst beauftragt oder nur ein bestimmtes Unternehmen verlangt, trägst du die Verantwortung für die Ware.
Jetzt kannst du natürlich nicht nachweisen, dass sie angekommen ist. Nur, dass du sie verschickt hast. Folglich kannst du nicht nachweisen, dass du deinen Teil des Vertrages erfüllt hast und schuldest ihm weiterhin die Ware und hast solange keinen Anspruch auf den Kaufpreis.
Das Transportrisiko trägst du als Verkäufer.
Das stimmt so erstmal nicht, § 447 BGB. Für einen Verbrauchsgüterkauf sehe ich keine Anhaltspunkte. Eine Pflichtverletzung infolge vertragswidrigem nichtversicherten Versand sehe ich hier auch nicht, da lt. Ausführungen des Fragestellers kein versicherter Versand vereinbart wurde.
Woher ich das weiß: Studium / Ausbildung
dann ist bei dir was falsch gelaufen; solltest wiederholen
in der Frage lese ich nur Versand, der Bitte ist der Verkäufer nachgekommen. Der Käufer hätte versicherten Versand schreiben/fordern müssen.
Nein, das ist falsch. Es Gilt erst mal § 447 bgb. Der Käufer, der Versand wollte, trägt somit das Risiko. Dass hier eine Ausnahme nach § 474 bgb vorliegt, kann auf Grund fehlender Hinweise nicht angenommen werden.
desweiteren sind die beiden sich nur über Versand einig geworden, nicht versicherter Versand.
Falsch.
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Zur Info: Ich habe den Nachrichtenverlauf zwischen mir und dem Käufer oben noch hinzugefügt. Falls ihn noch jemand lesen will. Außerdem war es ein Privatverkauf.
In all meinen Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen schreibe ich dazu: Privatverkauf. Keine Garantie und Rücknahme. Somit wusste der Käufer auch in diesem Fall, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.