Verkauft bei ebay kleinanzeigen - Ware angeblich nicht erhalten, Käufer droht mit Anzeige?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo kalinka0,

ich bezweifle, dass sich der Käufer tatsächlich die Mühe macht für einen Warenwert von 7,00 Euro zur Polizei zu gehen..

Die Anzeige würde ihm zudem nichts bringen, da man Dir keine strafbare Handlung nachweisen kann. Du musst ja auch in strafrechtlicher Hinsicht auch nicht Deine Unschuld beweisen, sondern man müsste Dir ja schon Deine Schuld beweisen.

Zivilrechtlich sieht die Sache schon etwas anders aus, bezüglich Deiner Frage ist der folgende Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches ausschlaggebend:

§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Dieser Paragraph besagt, dass das Risiko des Transportes erst auf den Käufer übergeht, wenn die Du die Ware bei der Post aufgegeben hast.

Hier liegt die Beweispflicht bei Dir und Du müsstest beweisen, dass Du die Waren auch tatsachlich bei der Post aufgegeben hast.

Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch einen Zeugen erbracht werden oder durch eine Quittung. Eine Sendungsnummer ist nicht erforderlich, wenn kein versicherter Versand vereinbart wurde. 

Kannst Du diesen Beweis nicht erbringen, könnte der Käufer unter Berufung auf den § 447 BGB von Dir Schadensersatz fordern.

Aber auf der anderen Seite ist es unwahrscheinlich, dass Dich der Käufer wegen 7 Euro verklagt, denn bei Klagestellung müsste er erst einmal die Verfahrenskosten in Vorkasse an die Gerichtskasse überweisen. Die Verfahrenskosten würden sich laut Gebührenverordnung auf über 400 Euro belaufen. Das Risiko für eine Streitwert von 7 Euro auf den Verfahrenskosten von über 400 Euro sitzen zu bleiben geht in der Regel keiner ein.

Schöne Grüße
TheGrow 

Dir wird nichts passieren. Du kannst dem Verkäufer sein Geld wiedergeben, musst du aber gar nicht. Würde ich auch nicht machen, bei kleinanzeigen hat man ja keine Bewertungen. Und woher willst du dann auch wissen, ob er es nicht doch bekommen hat und dich nur veräppelt? Auf die Anzeige kannst du lange warten, da wird nichts kommen.

Wer Warensendung unversichert verlangt, ist selbst Schuld. Der Käufer hat nix an Ansprüche an dich.

Also: Zuallererst kann der Käufer dir nichts anhaben, weil es bei Ebay Kleinanzeigen keine Garantie gibt. Solange er kein gewerblicher Verkäufer ist und du Bedenken haben könntest, er könne doch irgendwie gegen dich vorgehen, ist das eigentlich kein Problem.

Dann ist noch wichtig: Wenn du dich mit ihm auf eine Warensendung geeinigt hast, ist das seine Schuld

Außerdem ist es ja möglich, dass er die Ware bereits erhalten aber nicht zufrieden ist und jetzt auf anderem Wege versucht, das Geld zurückzuerhalten. Bestenfalls hast du auch noch mit der normalen Bankverbindung bezahlen lassen und dann müsstest du eigentlicht schon sicher sein.

Du siehst also: Er kann dich nicht so ohne weiteres anzeigen. Da steht ihm noch einiges im Wege.

Das kommt auf die Details vom Kauf an.

Wenn du nur Warensendung angeboten hast dann musst du ggf. das Geld zurückzahlen denn du bist für die Lieferung verantwortlich (und weil man bei Warensendung nix beweisen kann macht man sowas nicht).

Wenn er aber die Wahl hatte und selbst die Warensendung wollte um Geld zu sparen dann kann dir schlimmstenfalls gar nix passieren.

kalinka0 
Beitragsersteller
 12.03.2017, 21:10

Der Käufer wollte mich herunterhandeln, dann habe ich geschrieben ob er mit "7€ inklusive Warenversand" einverstanden sei. War er auch... oder hätte ich anderweitigen Versand anbieten MÜSSEN? Da kommt dann im Endeffekt für mich ja nichts dabei mehr rum, wenn ich bei einer Ware, die für 6€ eingestellt war noch selbst die Versandkosten von 4€ übernehmen muss?

Laury95  12.03.2017, 22:53
@kalinka0

Auch wenn du nix anderes angeboten hast, bist du nicht für die Lieferung verantwortlich. Es ist immer der Käufer verantwortlich, sobald das Paket bei der Postfiliale abgegeben wurde.

Anders wäre es, wenn er dich nach einer Paketsendung gefragt hätte, du zustimmst, aber trotzdem als Warensendung versendest.

PunkExpert15  15.03.2017, 18:19
@Laury95

Das ist schlicht Blödsinn. Der Verkäufer ist bis zur Ablieferung beim Käufer verantwortlich. Er kommt da nur raus wenn der Käufer ihn aus der Verantwortung entlässt - etwa durch Wahl von Warensendung.

Bei versichertem Versand kann der Verkäufer sich das Geld vom Transporteur zurückholen wenn die Sendung verloren geht - aber zunächst mal muss ER es dem Käufer erstatten.

Turbomann  27.03.2017, 17:21
@kalinka0

@ kalinka0

Inclusive Warenversand ist kein versicherter Versand und wenn du nicht ausdrücklich in deiner Anzeige reinschreibst, dass du für unversicherten Versand keine Haftung übernimmst, dann hat der andere Pech gehabt.

Wenn du incl. Versand anbietest, dann hast du Pech gehabt, wenn du nichts dabei verdienst, oder du bietest deine Ware plus Versand an..

Genau deshalb würde ich niemals unversicherten Versand anbieten und seriöse Käufer (und Verkäufer) lassen sich darauf ein, schon weil beide Seiten die Sendenummer vom Paketschein haben. Dann kann man sich immer noch mit der Nummer an das Versandunternehmen wenden, sollte ein Paket mal wegkommen.

Sorry, wenn man nicht weiß, wie man richtig verkauft, dann sollte man nur per Abholung verkaufen, denn dafür ist ebay-kleinanzeigen ausgelegt..

Dann muss man eben manchmal länger warten, bis sich ein Interessent meldet.