eBay Kleinanzeigen - Mein reservierter Artikel wurde verkauft?

5 Antworten

Wenn du dich streiten willst, kannst du dich gegenüber dem Verkäufer auf ein "Vorvertragliches Schuldverhältnis" gem. § 311 (2) 2 BGB berufen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html

Sofern du keine Anzahlung geleistet hast ( Vorkasse) ,sehe ich da keine Chance das was dagegen machen kann. es ist dir somit kein Finanzieller Schaden entstanden wie z.B. das du Geld hinterlegt hast un der Artikel ist dann weg.

Hättest du eine Anzahlung geleistet und der Artikel wäre dann Weg ,dann hätte man was machen können aber so , keine Chance.

.bei eBay Kleinanzeigen kannst du da nichts machen. es ist die Entscheidung des verkäufers, an wen er verkauft. reservieren muss er nichts. es ist zwar nicht nett von ihm, erst zu reservieren und dann doch an einem anderen zu verkaufen.... aber ganz ehrlich, bei eBay Kleinanzeigen was zu verkaufen ist mittlerweile einfach nurnoch nervenaufreibend. man reserviert was für jemanden und ungelogen die meisten springen einfach ab oder melden sich einfach nicht mehr. Ich nehme damit nicht das Verhalten des verkäufers in Schutz. er hat sich nicht nett verhaten. aber was dagegen tun kann man eher nicht

Du kannst nix reservieren. Der Verkäufer kann verkaufen, an wen er möchte. Ärgerlich für Dich, aber machste nix. Was sollte das jetzt auch ändern?

michellemesch 
Beitragsersteller
 27.04.2018, 16:03

Jetzt ändert das sowieso nichts mehr, aber für nächstes Mal wäre ich dann wenigstens vorbereitet ;)

Schwierig. Es müsste geklärt werden, wie verbindlich die Zusage war.

michellemesch 
Beitragsersteller
 27.04.2018, 16:02

Was heißt verbindlich? Mir wurde geschrieben ich solle um 17Uhr kommen, dass wäre doch verbindlich.

Quotenbanane  27.04.2018, 16:23
@michellemesch

Verbindlich wäre:

Ich komme die Ware um 17Uhr abholen und zahle in Bar. Wie viel wollen Sie?

50€

Passt!

  1. Pflichten Käufer-Verkäufer
  2. Preis
  3. Lieferung/Abholung

Dan wäre so etwas verbindlich. Selbst wenn es nur ein mündlicher Vertrag wäre.

Wenn alles so stimmt, wie du sagst, würdest du wsl. vor Gericht recht bekommen. Der Verkäufer kann sich höchstens auf den Irrtum beziehen (z. B. Ihr habt ausgemacht, die wäre am 17. zu holen. Du hast aber den 17. Juni gemeint)