Muss ich die KSP-Mahnung zahlen?
Hallo, Ich habe bei bei eBay meine Lego Sammlung verkauft. Da ich nicht wusste, dass eBay 10% Provision bekommt, habe ich mein EMailaccount, der nur für eBay ist eine längere Zeit nicht mehr überprüft. Als ich das letzte Mal wieder einschaute, sah ich mehrere Zahlungserinnerungen und Sogar einige Mahnungen von eBay im Postfach liegen. Ich las mir alle durch, wobei ebay erst 2,50€ gebühren verlangte und nach einigen weiteren Mahnungen 21€. Sie drohten schon mit InKasso, also überwies ich schnell am 19.05 . den Betrag, der am 21.05. nachweislich auf das Konto von ebay einging. Heute, am 28.05. bekam ich eine Rechnung einer Anwaltskanzlei namens KSP, die schrieb, dass sie die Firma ebay vertrete und den fälligen Betrag, sowie die weiteren Kosten fordere. Der Betrag belaufe sich auf ca. 130€ . Geschrieben wurde der Brief am 21.05.
Jetzt hab ich ein Problem.
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Weiß ich nicht ob ich zahlen soll oder nicht, da ich die 21€ schon bezahlt habe und
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im brief stand, dass ich bis zum 27.05. bezahlen sollte, obwohl ich den Brief erst am 28.05. bekommen habe.
Es wäre echt gut wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet.
4 Antworten
Das Blabla von KSP führt regelmäßig nicht zu einer Klage vor einem Gericht, also darfst du dich zurück lehnen.
Auch gibt das RVG nichts her, was eine Gebühr in der Höhe bei einer Hauptforderung von 2,50 € rechtfertigen würde.
Vor allen dingen habe ich meine schuld ja schon beglichen. Danke für deine antwort! :)
Wie kam es denn dazu, dass die Verkaufsprovision nicht bezahlt wurde? Hast du die zurück gebucht? Wenn man bei eBay etwas verkauft, muss man doch ein Konto oder eine Kreditkarte angeben damit eBay die gebühr einziehen kann. Ruf doch bei eBay an und sag ihnen das so wie du es hier geschrieben hast. LG
Wahrscheinlich schon!
Müsste ich dass den jetzt bezahlen? Danke für die schnelle antwort :)
evtl. hat sich deine Überweisung mit dem KSP-Schreiben überschnitten. Was ich nicht verstehe: die ebay-Gebühren werden von Deinem Girokonto abgebucht....Konto im Minus?
Ist leider kein direkter stempel drauf, sondern ledeglich ein gedruckter "port payé" kasten
Ist auch uninteressant, da du bezahlt hast. Im übrigen viel zu viel, denn 19,50€ Gebühren sind vollkommen absurd hoch. Zu bezahlen wäre nur Briefporto (so 1,50€ pro Brief). Bei eMails ist das kaum messbar.
Ich würde KSP vorläufig ignorieren und wenn denen aufgeht, dass du längst gezahlt hast oder bei der zweiten Mahnung von denen ein kurzes "Ich wiese die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
2.im brief stand, dass ich bis zum 27.05. bezahlen sollte, obwohl ich den Brief erst am 28.05. bekommen habe.
Briefe werden gerne mal rückdatiert, um noch Geld abzufassen. Hast du den Briefumschlag noch? Von wann ist der Poststempel?
also überwies ich schnell am 19.05 . den Betrag,
Du hast eine Kopie der Überweisung? Dann teile ebay mit, dass das Konto von Dir ausgeglichen wurde und sie möchtne bitte KSP zurückpfeifen.
Da ich nicht wusste, dass eBay 10% Provision bekommt
Du hats verschiedenes bei der ebay-Anmeldung überlesen, ausser das von ebay Verkaufsprovision erhiben wird:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung
Was bringt Dich auf die Idee, dass ebay kostenfrei den Flohmarkt zur Verfügung stellt?
Du denkst wahrscheinlich, dass ich einen eigenen Account habe. Hätte ich vielleicht auch erwähnen sollen, aber gut. Ich habe über den Account meiner Eltern die Dinge verkauft, weshalb sie auch so wütend wegen des Schreibens vom Anwalt sind.
Aud en Familienfrieden ;-)
Friede sei mit ihmiIhr
Gesperrt ist richtig, aber ich habe die erlaubnis meiner eltern gehabt. Nur machen die mir grad die hölle heiß wegen der mahnung. Und sei mal ehrlich. Natürlich sollte man sich das AGB durchlesen, aber wer macht das bitte? Gut das macht jetzt meine misere nicht besser, nur weil es alle machen, aber ich sage es trotzdem mal.
Ich danke die übrigens für danke schnelle und gute antwort :)
Die Erlaubnis Deiner Eltern nützt bei ebay nichts. Es ist gegen die AGB. Und ich hoffe für sie, dass Deinen Eltern nicht klar war, dass Du Dich nur mit gefakten Daten anmelden konntest.
Natürlich sollte man sich das AGB durchlesen, aber wer macht das bitte?
Ich. Ich habe mir die 2001, als ich mich bei ebay anmeldete, sogar ausgedruckt, denn ich möchte nie zu den Leuten gehören, die das sogenannte Kleingedruckte in Verträgen nicht gelesen haben und darum in einer Falle hängen.
Die Sperrung eines ebay-Accounts betrifft die Person und nicht nur den ebay-Nick. Spätestens, wenn Du nach der Verbuchung der Zahlung eventuell zur Identifikation um eine Kopie Deines Ausweis geten wirst, war es das.
Ich hab gedacht, dass bis zu einem bestimmten betrag es kostenlos wäre.
Was Du denkst und was Du akzeotiert hast, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Wenn ich mit einer Firma einen Nutzungsvertrag schliesse, lese ich mir die AGB durch und weiss worauf ich mich einlasse.
Du hättest Deinen Kram ohne Schwierigkeiten und mit Erlaubnis Deiner Erziehungsberechtigten bei ebay-Kleinanzeigen anbieten und verkaufen können und dürfen.
Aber nein, es muss ebay sein. Und mal eben gefakte Geburtsdaten und dann hinterher irritiert aus der Wäsche gucken, wie man es sich so nicht gedacht hatte.
Dein ebay-Account dürfte ja schon gesperrt sein.
Ne eigentlich nicht. Bei ebay steht betrag konnte nicht abgebucht werden. Ich weiß auch nicht wo das problem war