Ebay Computerbetrug (Welche Strafe droht mir?)
Hallo Leute, ich habe Computerbetrug nach §263a Stgb begangen. Offensichtlich, weil ich vor einiger Zeit zusammen mit einem Freund eine alte Uhr von mir in ihrem Angebot hochgetrieben habe. Die Uhr wäre für 50 Euro wohl verkauft worden, dann aber hat mein Freund dazu beigetragen, dass nicht die Uhr für 50 Euro, sondern gar nicht verkauft wurde. Er hat das höchste Angebot (100 Euro) geboten. Nach einem Monat habe ich die Uhr dann verkaufen können, aber auch wieder mithilfe von Freunden, die das Angebot hochgetrieben haben. Ich bereue es sehr, betrogen zu haben. Ich wurde jetzt aber von der Polizei erfasst und es handelt sich offensichtlich um den ersten Fall, also bei dem mein Freund, so viel geboten hat, sodass er der Höchstbietende war. Ich bekenne mich als schuldig und es tut mir auch für diese Dummheit sehr Leid, doch nun frage ich mich vorläufig, wie hoch wohl die Strafe sein wird? Ich bin bereits über 18 und habe aber noch niemals ein Vergehen begangen oder hatte zutun mit der Polizei. Was denkt ihr? Wie hoch wird wohl die Geldstrafe sein, wenn es eine gibt? Ich kenne das Gesetz des Computerbetrugs, aber muss ich wirklich mit Freiheitsstrafe rechnen? Ich brauche eure Meinungen. Danke!
8 Antworten
FReiheitsstrafe auf keinen Fall. Geldstrafe ist angesichts des "Wertes" auch fraglich. Evtl. wird es mangels öffentlichem Interesse eingestellt
Wüsste auch nicht, wo da die Straftat liegt und selbst, wenn die was finden würden, für einen Schaden für 50 € geht keiner in den Knast, der nicht schon einiges auf der Kappe hat. Glaube noch nichtmal, dass es da zu einer Verhandlung kommt. Das wird wohl mit oder ohne Auflagen eingestellt.
Deswegen nicht, da hast Du noch etwas anderes verbockt. Shillbidding ist in Deutschland nicht strafbar.
Alles klar.
Shillbidding ist in Deutschland nicht strafbar.
Das ist natürlich völliger Unsinn, den du hier schreibst!
Selbstverständlich ist das auch in Deutschland strafbar!
---- edit, falsch gelesen
Das ist kein Unsinn. Wegen Shillbidding ist bisher nur in England vor Gericht gezogen worden, und die haben auch ordentliche Strafen aufgebrummt bekommen. In Deutschland gab es bisher keinen Fall - nicht einen.
Es ist nur lt. ebay-AGB verboten, aber die kümmern sich leider nicht um die Durchsetzung ihrer eigener Regeln.
Auf keinen Fall eine Freiheitsstrafe.
Hat die StA schon Anklage erhoben? Vermutlich wird man dich dazu auffordern einen kleinen dreistelligen Betrag zu zahlen um von einer Anklage abzusehen.
Immerhin interessant, das habe ich selbst auch nicht gewusst. Darunter fällt dann auch das Shillbidding:
§ 263a
Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
eBay wird vermutlich den Account sperren