Ebay-Betrug! Wie lange habe ich Zeit Anzeige zu erstatten?
Ich habe einem Verkäufer bei Ebay-Kleinanzeigen Geld überwiesen, jedoch habe ich keine Ware erhalten, das Geld ist weg und der Verkäufer meldet sich nicht... Jetzt spiele ich mit dem Gedanken Anzeige zu erstatten. Bin mir aber nicht sicher ob es mir den Aufwand wert ist, da ich zu 99% sowieso kein Geld bekomme anderseits macht sich eine Anzeige im polizeilichen Führungszeugnis des Verkäufers bestimmt sehr gut. Nun zu meiner eigentlichen Frage wie lange habe ich Zeit Anzeige zu erstatten? Nicht dass ich so lange unentschlossen bin bis das veejährt oder sonst was ist?
Danke im voraus!
4 Antworten
Du hast drei Monate ab Kenntnis der Straftat Zeit, Strafantrag zu stellen. Beim Betrugsverdacht reicht auch eine Anzeige. Falls du sonst keine Daten zur Verfügung hast, gib' die Kontonummer an. Du zeigst lediglich den Verdacht des Betrugs an, das Verhalten deines Gegenübers, lässt dies zu, und Ermittlungen werden sicher eingeleitet.
Das Geld wurde überwiesen, dem zu folgen dürfte (zumindest innerhalb der BRD) kein Problem darstellen. Dem Kontoinhaber sollte das Geld wieder abgenommen werden können. Wenn er nicht selbst der Inserent ist, würde er sich andernfalls der Beihilfe schuldig machen.
Lass' dich nicht kirre machen, deine Karten sind gar nicht mal so schlecht, zumindest die Kohle wieder zu bekommen. Du wirst vielleicht bei den Behörden ein bisschen belächelt, weil deine Vorgehensweise schon recht naiv war, aber das ist zu ertragen, ein zweites Mal passiert's vermutlich nicht, oder?
"du musst zuerst die Vertragserfüllung anmahnen…" — das ist völliger Unsinn in Bezug aufs Strafrecht.
"Ladungsfähige Anschritt … Strafverfolgung knicken" — totaler Quatsch, es werden stündlich Straftaten angezeigt und aufgeklärt, ohne dass die Adresse, die korrekte Handynummer und das Geburtsdatum der Täter bei Ermittlungsbeginn bekannt war.
Die Verjährungsfristen haben mit deiner Anzeige oder Strafantrag nicht das Geringste zu tun. Deine Antragsfrist endet drei Monate nach Bekanntwerden der Straftat, geh' zur Polizei oder besser gleich zur Staatsanwaltschaft, nimm' alles mit, was du an Daten hast, vor allem den Überweisungsbeleg mit Verwendungszweck und warte ab.
Die Verjährungsfrist für Betrug liegt bei 5 Jahren. Ins Führungszeugnis werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Und die auch nur, wenn die Geldstrafe höher lag als 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe über 3 Monaten. Jedenfalls, falls es das erste Mal war.
Der Weg über die Beschwerdestelle bei ebay wäre sicher erfolgversprechender.
Nein, bei den Kleinanzeigen hält eBay sich raus.
Ich würde in der Nächstenzeit durchstarten. Wie lange wartest du schon wenn du 2 Wochen vergeblich versucht hast in zu kontaktieren würde ich die Anzeige erstatten. Denn wenn nicht mal negative Resonanz bei dem Verkäufer ankommt wird er evtl. so weiter machen..
Schau ins StGB, wann Betrug verjährt.
Anzeigen ist immer wichtig.