Geld verloren Penny Markt 100 Euro kann ich Anzeige erstatten und die Polizei schaut sich die Kameras an?
Oder besser gesagt kann ich die video Aufnahmen des Ladens überprüfen lassen?
14 Antworten
Anzeige erstatten?
Gegen wen und weswegen? Es liegt keine Straftat vor und somit gibt es auch keinen Täter gegen den ermittelt werden könnte.
Du hast etwas verloren. Mehr ist hier nicht passiert. Das nennt man Pech.
Und nein, die Aufnahmen kannst du nicht überprüfen lassen. Sofern es überhaupt welche gibt. Doch selbst wenn, kann auch die Polizei nicht so ohne Weiteres Einsicht verlangen. Denn dafür ist meines Erachtens das Aufkläungsinteresse zu gering bzw. die Schutzinteressen seitens Penny und die der anderen Kunden wiegen hier höher.
Deshalb: Einfach mal im Penny fragen ob was abgegeben wurde. Wenn nicht, dann hast du halt Pech und passt das nächste Mal halt besser auf.
Denkbar wäre Fundunterschlagung als Straftat, aber gegen unbekannt. Ganz sicher jedoch macht die Polizei wegen 100€, die du irgendwo verloren hast, keinen Aufriss. Kontrolle von Kameraaufzeichnungen wegen einer strafrechtlichen Lappalie kannst du vergessen.
Einen Versuch wäre es wert. Letztlich kann man bei der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren einstellen muss, insistieren, ggf. auch mit Sachaufsichtsbeschwerde zur GenSta. Da ist es bequemer, die Sichtung der Aufzeichnungen anzuordnen.
Für Ermittlungen ist der Anfangsverdacht einer Straftat erforderlich. Also erst beim Laden und Fundbüro nachfragen. Wenn keiner was abgegeben hat liegt m.E. der Anfangsverdacht für eine Unterschlagung vor. Dann liegt auch ein Grund für Ermittlungen vor, in deren Rahmen die Aufzeichnungen angesehen werden können.
Oh je...😳
Hallo,
es ist verboten, höherwertige Fundsachen (> 10 Euro) an sich zu nehmen. Falls nicht, gilt das als Unterschlagung. Du kannst also eine Anzeige gegen unbekannt wegen Unterschlagung erstatten. Zuvor würde ich aber die Marktleitung informieren, vielleicht hat ein ehrlicher Finder das Geld dort ja abgegeben. Du solltest auch bei eurem Fundamt nachfragen.
LG Culles
es ist verboten, höherwertige Fundsachen (> 10 Euro) an sich zu nehmen.
Da hast du dich wohl vertan. Es ist verboten sie zu behalten. Ohne sie an sich zu nehmen wird es schwer eine Fundsache ordnungsgemäßig abzugeben.
Und weiter? Das ändert nichts an der Aussage.
An sich nehmen bedeutet für mich (und viele andere) soviel wie (unrechtmäßig) behalten.
Das ist schön, aber da es hier um eine rechtliche Angelegenheit geht, geht es nicht darum was manch einer darunter versteht, sondern was es juristisch bedeutet. Und da bedeutet "an sich nehmen" nun mal Besitz erlangen.
Tatsächlich ist es so, dass der Finder, laut § 966 Abs.1 BGB, sogar verpflichtet ist die Sache in seinen Besitz zu nehmen:
"Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet."
Kann ich bitten die videoaufnahmen überprüfen zu lassen
Es ist dir doch nicht gestohlen worden, du hast einfach nicht aufgepaßt. Dafür dürfte die Polizei nicht zuständig sein. Du kannst höchstens das Personal vom Penny-Markt informieren, ob die etwas gesehen oder gefunden haben.
Aha. Ein Volljurist schaut sich nicht mehr an, was er so schreibt?