Ebay Artikel verkauft, Zustellung laut Hermes erfolgt, Käufer behauptet trotzdem nicht erhalten zu haben?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir wollen die Bestätigung zunächst abwarten und ihn damit konfrontieren.

Ja, unbedingt und erstmal ganz ruhig bleiben:)

Zu 1) Nein, Ihr habt ja alles richtig gemacht

Zu 2) Natürlich, dazu ebay anrufen, die negative Bewertung wird dann entfernt

Zu 3) Du kannst auch jetzt schon ebay Support anrufen und den Fall schildern und dich beraten lassen, was Du machen sollst.

Zu 4) Alle Unterlagen: Verkauf/eMails/Sendungsverfolgung etc. speichern

Hast die Paket N°. bei "Verkäufe" hinterlegt/eingetragen?

Frage: Wie sind die Bewertungen Deines Käufers und alles durchgelesen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Margita1881  20.05.2019, 06:42

Wie ist die Angelegenheit ausgegangen?

Danke für Deinen Stern:)

Ist die Bezahlung über Paypal erfolgt?

Wenn ja, möchte Paypal die Hermes-Bestätigung sehen.

In jedem Fall ist jetzt erstmal Hermes als Frachtführer in der Pflicht, die ordnungsgemäße Übergabe an den Empfänger zu beweisen. Der Empfänger muß schließlich den Empfang quittieren.

keinekanne 
Beitragsersteller
 18.05.2019, 15:53

Bezahlung erfolgte durch Überweisung! Hermes sagte dass die Zustellung mit Unterschrift erfolgt ist (sie gaben Datum und Uhrzeit der Zustellung mit Unterschrift an). Allerdings hat Hermes, da der Verkäufer behauptet den Artikel nicht erhalten zu haben, jetzt eine Anfrage an die Zustellbasis gestellt um diese Angaben schriftlich nachzuweisen. Wir warten gespannt auf die Antwort der Zustellbasis!

Warum versendest du dann mit Hermes wenn du selbst schreibst, das sie unzuverlässig sind?

Wenn du nachweisen kannst das du versendet hast ist schon mal viel gewonnen.

Manchmal landen Päckchen irgendwo...

Wegen 70 € fangen die wenigsten einen Rechtsstreit an, insbesondere da die Sendungsverfolgung für dich spricht.

Auf eine negative würde ich unaufgeregt reagieren und den Sachverhalt sachlich schildern - auch bei der Käuferbewertung.

Vielleicht hilft es , eBay den Vorgang zu melden.

Schau mal in die Bewertungen des Käufers, ob das schon öfter vorkam.

keinekanne 
Beitragsersteller
 18.05.2019, 16:07

tja es kam schonmal vor, dass die Zustellung nicht erfolgte und der Artikel dann aber dann zurück kam und uns wurde der Versand erstatten. Wir dachten das wäre eine Ausnahme, nun werde wir nie wieder etwas mit Hermes verschicken!

Das Problem ist das die Paketzusteller bis auf DHL die Sendung oft bei Nachbarn abgeben ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu informieren,die Sendung wird als zugestellt vermerkt,da auch mit Unterschrift und der Empfänger weiss von nichts.

Du hast den Nachweis darüber das die Sendung versendet und empfangen wurde,somi hast Du als Verkäufer da keine rechtlichen Probleme zu erwarten,acuh gegen eine negative Bewertung kannst Du in dem Fall vorgehen und die Löschung verlangen.Nun muss ersteinmal geklärt werden wo das Paket gelandet ist,und das kann nur Hermes,mehr dazu imm Link

https://www.paketda.de/status-hermes-sendung-zugestellt.html

Du

hasz: Die UNTERSCHRIFT über Hermes vom Verkäufer. Damit ist die Ware ordnugnsgemäß zugestellt. Egal was der Käufer "behauptet". Eine Behauptung muss BEWEISBAR sein.

ABER:

Du bist Privatverkäufer! Dabei geht das Risiko bei ÜBERGABE an den VERSENDER über! Also an Hermes! Du bist als Privatverkäufer überhaupt nicht dafür verantwortlich, wenn verschickte Ware nicht ankommt!

Es ist als völlig egal, ob die Ware nicht angekommen ist. Du hast über Hermes nach geforscht, damit ist deine Pflicht getan: ENDE AUS APPLAUS!

Der Käufer kann DIR nix, und schon mal gar nicht kann er von dir Geld verlangen,, Das ist Sache von HERMES,

Elali74  18.05.2019, 19:19

Sorry, aber an deiner Antwort stimmt echt gar nix!

Die Unterschrift über Hermes vom Verkäufer? Der Fragesteller (bzw. sein Vater) IST der Verkäufer.

Wie soll denn der Käufer beweisen, dass er eine Sendung NICHT erhalten hat? Das ist überhaupt nicht möglich!

Das Risiko geht bei Übergabe an den Versender über, also Hermes? Der Fragesteller (bzw. sein Vater) ist der Versender.

Er hat seine Pflicht getan - Ende aus Applaus? Kaum! Sollte die Sendung nicht wieder auftauchen, ist Hermes zwar verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, aber verpflichtet ist jeder nur gegenüber SEINEM Vertragspartner. Heißt: der Fragesteller muss den Betrag dem Käufer erstatten, Hermes muss den Betrag dem Fragesteller erstatten.

Und erst DANN ist Ende aus Applaus! Aber vermutlich wird sich vorher herausstellen, dass die Sendung bei Nachbar Meier zur Abholung bereitliegt, der von nix was weiß und sich nur wundert, warum den Krempel noch niemand abgeholt hat.