eBay Käufer aus Ungarn hat beschädigte Ware erhalten, wie damit umgehen?
Hallo,
Ich habe bei ebay für einen dreistelligen Betrag etwas verkauft (ca. 400€). Der Käufer aus dem Ausland (Ungarn) hat per Paypal bezahlt und heute kam die Nachricht an, die Ware kam beschädigt an (beulen etc.). Nun macht der Käufer mich dafür verantwortlich und möchte Paypal einschalten. Wie wehre Ich mich dagegen, das Geld und die Ware gleichzeitig nicht zu verlieren?
Mit freundlichen Grüßen
PS: Die Ware wurde per DHL bis 31,5 KG versandt.
9 Antworten
Und genau deshalb bietet man als Privatperson keinen Verkauf per PayPal an! Als Käufer super, als (privater) Verkäufer eher nicht so. Zudem ist ein Verkauf ins Ausland immer mit Risiken behaftet. Das schließe ich bei allen Verkäufen, egal auf welcher Plattform, immer aus.
Meinst du wirklich Ebay oder doch eher Ebay Kleinanzeigen?
Hast du die AGB von PayPal gelesen und verstanden?
Hast du die AGB von PayPal gelesen und verstanden?
Der war gut! ;-)
Eine Antwort auf die Frage hattest du wohl nicht.
Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf muss der/die VerkäuferIn die Ware nämlich grundsätzlich nur an seinem Wohnsitz zur Abholung bereithalten. Denn dort befindet sich der Erfüllungsort für die vertragliche Leistung befindet, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben (§ 905 Abs 1 ABGB). Daher trägt der/die KäuferIn das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware, wenn die Ware auf seinen/ihren Wunsch hin an seine Adresse oder an einen anderen Ort seiner Wahl versendet wird (§ 905 Abs 1 ABGB iVm § 429 ABGB). Dies gilt auch dann, wenn der/die VerkäuferIn die Kosten der Übersendung trägt. Die Übernahme der Kosten der Übersendung durch den/die VerkäuferIn bedeutet nämlich nicht, dass die Vertragsparteien den Wohnsitz des Käufers als Erfüllungsort vereinbart hätten (§ 905 Abs 2 ABGB).
Wenn die Ware bei einem Privatkauf- bzw. verkauf am Transportweg beschädigt wird, sollte der/die KäuferIn den Schaden beim Postdienste-Anbieter melden und der/die VerkäuferIn sollte die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienste-Anbieter an den/die KäuferIn abtreten.
Vor allem aber muss man auch verstehen, was man behauptet.
Das der Käufer beim Versendungskauf das Versandrisiko trägt ist gesetzlich geregelt und wurde auch nicht beanstandet.
Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten allerdings auch dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird.
So haften Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden. Sie können aber bei unsicherer Verpackung trotzdem auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die Ware wurde per DHL bis 31,5 KG versandt.
Das bedeutet also, das die Ware doch schon recht schwer gewesen sein muss (2 Kisten Bier wiegen etwa 30 kg).
Vor diesem Hintergrund kann die Möglichkeit, dass die Sendung nicht sachgemäß verpackt wurde sicherlich nicht einfach ausgeschlossen werden.
Ich unterstelle der Verkäuferin auch keine bösen Absichten. Aber auch für Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer.
Mein Tipp:
Einfach mal informieren und weniger Zeit mit unnötiger Kommentaren verschwenden.Sehr umfassende und genaue Aussage
Meine 5 Briefe bei der Deutschen Post sind verlorengegangen. Warenverlust in Höhe von 150€. Keinerlei Lebenszeichen Seitens der Deutsche Post sowie kein Ersatz... da bringt mir der Text nicht viel
Und Deine 5 Briefe haben was genau mit der eigentlichen Frage zu tun?
Ich bezog mich logischerweise auf Deine Frage und nicht auf irgendwelche anderen Geschichten, die Du jetzt plötzlich ausgräbst...
Eine Recherche von unter einer Minute würde Dich zudem zu dem Ergebnis bringen, dass Standardbriefe nicht versichert sind.
Kurzum -> selbst schuld, verschicke wertvolle Briefe nächstes mal versichert.
Auch wenn eine gediegene Abschweifung ist:
150:5= 30€ jeder Inhalt
Man schickt keine Sachen mit dem Wert mit einem einfachen Brief.
Ein DHL Paket ist versichert. Deswegen wäre der erste Ansatzpunkt, den Schaden bei DHL anzumelden.
das Geld und die Ware gleichzeitig nicht zu verlieren?
Die Ware bekommst du ja zurück. Vielleicht aber nicht die, die du verschickt hast.
Ansonsten müsstest du in Ungarn klagen
Laut Internationalen Privatrecht in Deutschland gilt das Recht des Verkäuferlandes, also das deutsche Recht.
Und nach deutschem Recht ist bei einem Privatverkauf der Käufer für die Abholung der Ware zuständig.
Wird eine Drittpartei für die Lieferung hinzugezogen, findet hier eine Verantwortung zwischen Lieferdienst und Käufer statt, nicht aber zum Verkäufer.
Anders ausgedrückt, wenn ein Paket nicht ankommt oder bei der Lieferung beschädigt wurde, ist das ein Problem zwischen Käufer und Lieferdienst.
Der Verkäufer hat damit nichts zu tun.
Will der Käufer sein Geld zurück haben, etwa weil er das Problem mit dem Lieferdienst nicht klären kann, gilt auch hier das deutsche Recht.
Und laut diesem ist der Kaufvertrag von beiden Seiten abgeschlossen und erfüllt worden. Ein Rücktritt ist nur über eine beidseitige Einigung möglich.
Der Verkäufer muss als nicht in Ungarn klagen.
Das interessiert den Herrn in Ungarn Recht wenig wenn da irgendwelche Briefe aus DE einflattern.
Da Ungarn Teil der EU ist und sich an das Europarecht halten muss,
interessiert es den Herren in Ungarn sehrwohl.
Politik 9. Klasse nicht aufgepasst?
Das Land Ungarn muss, bzw. müsste sich an Eurparecht halten, der ungarische Käufer aber nicht, der hält sich an PayPal.
Und Du hast keinerlei Ahnung von dem, was Du da schreibst, und noch weniger von PayPal.
Da über paypal bezahlt wurde, und der Käufer anscheinend den Käuferschutz einschalten will, interessieren Gesetze nicht.
paypal handelt nach seinen eigenen Regeln. Die hast du akzeptiert. Wie paypal entscheiden wird, kann man nicht vorhersagen. Es ist möglich, dass du Geld und Ware loswirst.
Warum du paypal mit all seinen Nachteilen für dich als Verkäufer angeboten hast, und dafür auch noch Gebühren bezahlt hast, verstehe ich nicht.