Dringend! Ebay: Verkaufter Artikel beim Verpacken beschädigt - was nun?
Hallo, hoffentlich kennt sich hier jemand mit der Thematik aus! Also, folgendes:
Die betreffende Auktion ist gestern Abend ausgelaufen, der Käufer hat auch gleich im Anschluss die Kaufabwicklung abgeschlossen. (Ob der Betrag bereits überwiesen wurde, weiß ich natürlich noch nicht. PayPal biete ich nicht an.)
Gerade machte ich mich ans Verpacken des Artikels; dabei ist ein Teil abgebrochen :-/ Dieses Plastikstück ist wichtig für die Mechanik des Gerätes. Es funktioniert zwar auch ohne, aber die Frage ist, wie lange noch (ist ein stützendes Teil, von denen eigentlich 2 da sind, aber jetzt eben nur noch eins) ...
Was ist jetzt zu tun? Dass ich den Käufer informiere, ist ja klar. Ich werde ihm den Schaden genau schildern, inkl. Fotos usw.
Soll ich ihm eine Stornierung des Kaufs vorschlagen (also ggf. mit Rückerstattung des Kaufpreises, falls bereits überwiesen wurde)? Aber was, wenn der Käufer das nicht will? Rechtlich hat er ja Anspruch auf den Artikel ... Muss ich dann Schadenersatz zahlen oder Ähnliches? :-o
Bitte helft mir, so etwas ist mir noch nie passiert und ich bin gerade richtig am verzweifeln :-S
3 Antworten
du hast bereits geschildert, was du machen wirst: den Schaden fotografieren, ihm dein Bedauern nennen und ihm ein Angebot machen, ob er den Artikel trotz des Schadens nehmen möchte - biete ihm einen Preisnachlass an. Sollte er den Betrag schon überwiesen haben, warten, bis das Geld auf deinem Konto gut geschrieben wurde. Dann eine Rücküberweisung veranlassen. Bei eBay gibt es eine Funktion, dort kann man den Kauf abbrechen, das wird Schritt für Schritt dort erklärt. Angst vor Regressanspruch musst du nicht haben. Er könnte dir höchstens ein Minus geben, das kannst du ggf. kommentieren. Nur Mut, alles wird gut!
Ok, das beruhigt mich schon etwas. Dankeschön :)
Bei nachweisbarer Schädigung der Ware, kannst du vom Kauf zurücktreten. Dieses Urteil:
gilt bei vorzeitiger Beendigung durch Beschädigung und müsste in Deinem Fall auch Gültigkeit haben.
Und auch ebay verweist in seinen rechtlichen Hinweisen für private Verkäfuer darauf, dass Deinerseits ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
Allerdings sind das seitens ebay Hinweise. ebay obliegt nicht das Recht. Dein Kaufvertrag wurde gem. BGB über die Verkaufsplattform ebay geschlossen.
Du informierst erstmal den Käufer, auch ohne sein Einverständnis kannst du den Kauf abbrechen. Du musst dann nur angeben, dass der Artikel jetzt defekt ist und dann entscheidet das ebay. Ansonsten kannst du ihm natürlich einen Rabatt oder so anbieten. Schick am besten ein Foto mit, damit er sich selbst ein Bild machen kann und entscheidet.
Mir ist auch mal etwas kaputt gegangen und dann habe ich den kauf abgebrochen, obwohl der Käufer gesagt hat er stimmt nicht zu. Ebay hat das so akzeptiert, da ich ja ein Foto von den Scherben geschickt hatte, und der Kauf wurde abgebrochen. Jedenfalls bekam ich die Mail nach ca. 14 Tagen und da stand dann, dass es jetzt erledigt ist. Vielleicht hat der Käufer ja doch zugestimmt...weis ich nicht
So einfach ist das? :-o Ich mache mir nur Sorgen, weil der Käufer ja rechtlich gesehen Anspruch auf den Artikel hat, ich diesen aber jetzt nicht mehr in ordnungsgemäßem Zustand liefern kann :-/
Alles richtig, bis auf die Aussage, dass ebay entscheidet. Was sollen die entscheiden? ebay ist am Kaufvertrag nicht beteiligt.