Ebay -Doch nicht verkaufen?
Halli hallo.
Ich wollte hier mal nachfragen, inwiefern man mit Konsequenzen rechnen muss, wenn man einen Artikel, den man verkauft hat, doch nicht mehr verkaufen kann / möchte. Gibt es da abseits von ebay rechtliche Maßnahman, die der Käufer einsetzen kann oder riskiert man nur sein ebay profil?
Gruß
6 Antworten
Warum willst du denn nicht mehr verkaufen?
Von Ebay gibt es keine rechtlichen Maßnahmen - aber vom deutschen Gesetzgeber.
Der Käufer kann die Einhaltung des Vertrages einklagen - der Erfolg wird auch zu 100 % sein, wenn du keinen rechtlich anerkannten Grund für den einseitigen Vertragsbruch hast.
Diese Kosten der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gingen dann zu deinen Lasten, sprich zu zahlst z.B. den Anwalt des Käufers.
Zuerst sollte man mit dem Käufer Kontakt aufnehmen, dieser kann u.U. schon bezahlt haben. Erklär die Situation sachlich, warum der verkaufte Artikel nicht mehr versendet werden kann.
Auf jeden Fall musst du den Kaufbetrag zurück erstatten.
Wenn der Käufer auf die Ware besteht, musst du dich direkt an ebay wenden.
Wenn der Käufer auf die Ware besteht, musst du dich direkt an ebay wenden.
warum das denn ?
Es wurde ein rechtswirksamer Kaufvertrag geschlossen. Der Käufer hat Anspruch auf Übereignung der Ware, der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Diese Ansprüche sind Einklagbar - inklusiver aller dazu notwendigen Kosten (Schadenersatz - wenn ein gleichwertiger, aber teurerer Ersatzgegenstand beschaft werden muss, Gerichtskosten usw.).
Also so wie ich weiß, kann man (ziemlich verwinkelt) von seinem Angebot zurücktreten. Musst dann allerdings mehrere Schritte vollziehen. Ob du dann noch die Gebühren an ebay zahlen musst, weiß ich nicht. Kann ich mir aber gut vorstellen. Am besten du suchst mit ähnlichen Stichworten wie in deiner Überschrift bei google und informierst dich dort. Wirst mit Sicherheit eine Anleitung finden. Letztendlich lohnt sich auch noch ein Blick in die Vertragsbestimmungen (u.a. die AGB) von ebay.
Noch als kleine Ergänzung. Sollte die 'Auktion' bereits beendet sein, so wurde natürlich wirksam ein ein Kaufvertrag geschlossen. Allerdings kann dir die Leistung - z.B. weil du sie an jemand anderers veräußert hast oder weil sie zerstört wurde - unmöglich geworden sein. Dies hätte zur Folge, dass du aufgrund von Unmöglichkeit nicht mehr leisten kannst. Du also von deiner Leistungspflicht befreit werden würdest. Entsprechend auch die Gegenseite. Mitunter könnte die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Sollte also die Gegenseite sich einen ähnlichen Gegenstand kaufen, der aber teurer ist als deiner, so kann er u.U. den erhöhten Betrag von dir erstattet verlangen. Bsp.: er hat einen Fussball für 20€ bei dir gekauft. Du kannst infolge von Unmöglichkeit nicht leisten. Er kauft woanders einen gleichwertigen Fussball für 30€. Dann könnte er die 10€ Differenz von dir verlangen. Natürlich gilt es die entsprechenden Voraussetzungen zu subsumieren. Dafür müsste man aber mehr wissen, als lediglich deine Angaben. Es scheint mir jedoch so, als wären in diesem Fall alle Voraussetzungen gegeben.
Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag! Der Käufer könnte dich darauf verklagen die Ware zu bekommen. Solltest du sie nicht mehr haben, musst du ihm das besorgen. Das würde ich also eher nicht machen, es geht um mehr als den Ebay Account.