Dusche kaputt geschlagen. Versicherungsfall?
Hi,
Ich habe mir heute beim Saubermachen voll den Kopf an der Dusche angehauen und haben als Vergeltung gegen die Dusche geschlagen.
Ich weiß, dass es unnötig ist und schäme ich auch dafür.
Gibt es irgendeinen Weg, wie dass die privat Haftpflicht übernimmt? (Ohne zu lügen natürlich)
Danke,
Arthur
9 Antworten
Nein.
Ohne Lügen- nein
Als Märchen- ja
Im Baumarkt gekauft auch ohne Lügen
Natürlich nicht
Und nicht mal Lügen wäre eine Option, weils außer Gewalteinwirkung keine logische Erklärung dafür gibt
Wenn du dich nicht im Griff hast, und etwas absichtlich zerstörst, läuft das ganz sicher NICHT über deine Versicherung
Nein.
Das ginge nur, wenn du beim Kumpel die Dusche kaputt gemacht hattest.
Evtl vielleicht Hausratversicherung, da kenn ich mich aber nicht aus
Gut. Bei Vandalismus eh nicht.
Ich hätte da n interessanten Fall:
Vor Jahren hatte ich Anfang November einen Obdachlosen zu mir nach Hause genommen
Was genau passiert ist, hab ich nie erfahren.
Während ich auf Arbeit war, lag er tot im Wohnzimmer und die Duschwand war kaputt
Du bist als Mieter natürlich dem Vermieter gegenüber verantwortlich, für Schäden, die deine Besucher anrichten. In deinem Fall wäre das aber durch deine Miethaftpflicht abgedeckt.
Die ich leider nicht habe ...
Dann zahlst du natürlich selbst. Bzw. der Vermieter bedient sich deiner Kaution.
Das ist mir klar. Nur der Fall selbst ist interessant denk ich.
Selbst wenn der ne Privathaftpflicht gehabt hätte, wäree das auch happig geworden
Dass der Besucher zu Tode gekommen ist, ist ja nicht die Schuld des Mieters.
Mein Hund war noch anwesend
Ich bin Mieter das macht keinen Unterschied?
Klar Hausrat macht das. Aber nur wenn es wie ein Unfall aussieht, es sei denn die grobe Fahrlässigkeit ist mit abgedeckt
Käse. Mutwillige Beschädigung ist niemals Gegenstand der Hausratversicherung.
Dann hast du ne bekackte Versicherung ^^
Sabbel nicht einen Versicherungsmakler voll!
Die Hausratversicherung leistet nur beim EIGENEN losen Inventar, bei den versicherten Gefahren Dazu gehört EIGENER Vandalismus nicht dazu.