Dürfen Unterhaltszahlungen direkt an 18-jährigen überwiesen werden?
Hallo,
ich bin geschieden und bekomme Unterhalt für meine beiden Söhne, die bei mir leben; der Älteste wird im Sommer 18. Sein Vater hat ihm in Aussicht gestellt, ab dem 18. Geburtstag den Unterhalt direkt auf sein Konto zu überweisen. Ich bekäme dann nichts mehr. Mal abgesehen davon, dass ich es für sehr fragwürdig halte, einem 18-jährigen Schüler eine solche Summe monatlich einfach so zur Verfügung zu stellen (es handelt sich immerhin um ca. 500.- € ); er lebt ja weiterhin bei mir im Haus und bekommt Essen, Kleidung, Taschengeld, Schulmaterial u.s.w. von mir! Habe ich rechtlich eine Möglichkeit, diese "Direkt-Überweisung" zu verhindern? Etwas anderes ist es ja, wenn mein Sohn nach dem Abitur auszieht und zum studieren in eine andere Stadt zieht - dann bin ich ja auch noch "Barunterhaltspflichtig" und werde ihm monatlich Geld überweisen müssen. Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!
4 Antworten
Es ist vernünftig, dass du das Geld bekommst, solange er in deinem Haushalt lebt.
Wenn man Versorgungsbezüge bekommt, also z.B. (Halb-)Waisengeld, dann macht es die auszahlende Behörde genauso: das Geld wird der Mutter überwiesen. Erst wenn die Halbwaise über 18 ist und einen eigenen Haushalt hat (z.B. als Student oder Lehrling), kann sie es selbst bekommen. Und das ist ja ein vergleichbarer Fall.
Das Waisengeld ist ebensowenig wie Kindergeld oder die Unterhaltszahlung vom Vater ein Taschengeld - sondern es ist für den Lebensunterhalt bestimmt.
Er "darf" die Unterhaltszahlung nicht nur auf das Konto des Volljährigen zahlen, genau genommen MUSS er das sogar. Genau wie Du ebenfalls an Deinen Sohn zahlen müsstest, welches allerdings verrechnet werden kann mit Essen, Unterkunft usw, in welcher Höhe ist mit dem "Kind" selber zu regeln. Und da Du ebenfalls unterhaltspflichtig dem Volljährigen gegenüber bist, sieht das Gesetz vor, dass der Unterhalt an den Volljährigen selber ausgezahlt wird und nicht mehr an die Kindesmutter bzw. den Elternteil, bei dem das Kind noch lebt
Dürfen Unterhaltszahlungen direkt an 18-jährigen überwiesen werden?
Nicht nur dürfen, sondern müssen. Eine Zahlung an die Mutter ist nur schuldrechtliche befreiend, wenn das Kind es explizit verlangt. Denn den Anspruch auf den Unterhalt hat nicht die Mutter, sondern das Kind. Was Mutter und Kind finanziell ausmachen kann dem Vater egal sein. Der Unterhalt ist natürlich kein Taschengeld.
dann bin ich ja auch noch "Barunterhaltspflichtig"
Sie sind auch barunterhaltspflichtig, wenn er Sohn bei Ihnen lebt. Bei volljährigen Kindern gibt es keinen Betreuungsunterhalt mehr. Sie können den Unterhalt aber auch in Naturalien erbringen. Außerdem ist das Komplette Kindergeld auf den Unterhalt anzurechnen.
Der vom Vater zu erbringende Unterhalt wird dementsprechend geringer.
wenn dein sohn 18 ist kann er das geld auf sein eigenes konto bekommen das ist schon rechtens. kenne das auch aus eigener erfahrung. mein sohnemann hat aber das ganze geld verprasst was ihm zu stand unterhalt + kindergeld und war dann der meinung seine mutter ist der goldesel und zahlt alles brav dadurch ist bei uns der größte ärger entstanden. heute ist er verschuldet wie ein stadtmajor weil er niie hören wollte obwohl man es nur gut meinte.