Kann die Unterhaltszahlung auch in Form von Sachgütern geschehen, oder in Weihnachts- oder Geburtstagsgeld?
(Unterhalt an Expartner, Kinder, Eltern usw.) Oder muss der vorgeschrieben Betrag monatlich überwiesen werden und kann nichts dich andere Intervall und Formen substituiert werden?
9 Antworten
Der vorgeschriebene Betrag muss überwiesen werden.
Mit Sachgeschenken kann man die Miete für das Kind nicht zahlen.
Sachgüter ja wenn sie notwendig sind und die Summe genau stimmt.
Unterhalt ist in Geld zu zahlen. Es sei denn, der Empfänger (Elternteil) ist damit einverstanden.
Unterhalt ist halt erst mal für elementare Dinge gedacht, Mietanteil, Heizung, Strom, Schulsachen, Kleidung, Nahrung usw.
Ist ja nicht sinnvoll, wenn das Kind ein tolles Fahrrad als Geschenk bekommt, aber dafür verliert es sein Dach über dem Kopf, weil die Mutter die Miete nicht mehr zahlen kann.
Und selbst wenn der Vater Windeln besorgt, dann vielleicht die teuren, die Mutter hätte dafür doppelt so viele bekommen. Oder er würde welche besorgen, die das Kind nicht erträgt. Da ist man mit Geld einfach besser dran.
Es ist nicht verboten. Aber diese Form von unterhaltsleistungen wird wohl nur Möglich sein bei einem guten Verhältnis des Zählers und des Empfängers.ist der Empfänger damit einverstanden, kannst du das machen.
Kaufst du für das gemeinsame Kind alles an Kleidung, Schuhen, Spielsachen und co und die Mutter ist damit einverstanden, ist das doch okay. Wenn man sich trennt wird der Unterhalt ja nicht automatisch gerichtlich festgelegt und man kann sich einigen.
Also prinzipiell möglich wenn beide Beteiligten damit einverstanden sind
Natürlich nicht. Der vorgeschriebene Unterhalt muss regelmäßig monatlich überwiesen werden. Zusätzliche Geschenke sind natürlich nicht verboten.