Unterhalt, wie werden Provisionszahlung etc. angerechnet?

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Es wird bei der Berechnung des Unterhaltes von deinem zu versteuernden Jahreseinkommen des letzten Jahres ausgegangen (und damit ist der Steuerbescheid maßgeblich). Lege also in guten Monaten was zurück, damit das auch hinhaut mit der regelmäßigen Zahlung.

sebwil 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 10:39

Und wie mache ich das in den ersten 12 Monaten?

angy2001  16.01.2012, 10:53
@sebwil

Wann hast du angefangen mit dem Arbeiten?

sebwil 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 12:41
@angy2001

Werde zum 01.02.2012 anfangen. Am 31.01. wird der Verteilungsschlüssel für die Provision bekannt gegeben.

angy2001  18.01.2012, 16:56
@sebwil

In diesem Fall wende dich an das Jugendamt, die sind dir behilflich bei der Festlegung des Unterhaltes, den du zahlen musst. Man kann ja auch nicht mit einer Provision rechnen, die noch nicht realisiert ist...andererseits braucht dein Kind / die Kindsmutter jetzt den Unterhalt und nicht erst im nächsten Jahr.

Bei unregelmäßigen Einkommen wird der Durchschnitt der letzen 12 Monat zugrunde gelegt.

Bei Selbstständigen in der Regel sogar der letzten 36 Monate. Es muss also nicht von Monat zu Monat neu berechnet werden.

es wird einfach ein durchschnittswert genommen

hast du letztes jahr 12.000 an provisionen bekommen, verdienst du einfach nen 1000er mehr im monat für den unterhalt, ist ziemlich simpel

Normalerweise wird das aufs Jahr hochgerechnet und durch 12 geteilt. Würdest du Weihnachtsgeld bekommen, zahlst du auch nicht immer Betrag X und im Dezember dann mal mehr. Aber besprich das ruhig mit dem Jugendamt; vielleicht gibt es da noch andere Möglichkeiten.

sebwil 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 09:23

Und wie soll ich dann ab Februar Unterhalt zahlen? Erstmal den Betrag vom Nettogehalt und ab dem nächsten Jahr den Durchschnittswert?

diewildeHilde  16.01.2012, 11:48
@sebwil

normalerweise wird das mit dem Jahresgehalt des vorangegangenen Jahres berechnet. Wie es aber nun genau in deinem Fall ist (falls du den Job neu angefangen hast), wird dir das Jugendamt sagen können.