Kann Geld vom Sparbuch auf Unterhalt angerechnet werden?

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Soweit mir bekannt ist, lässt sich der Unterhalt nicht mit geschenktem Geld verrechnen.

Allerdings sollte der Bekannte mal mit dem Jugendamt bzw. Arbeitsamt reden. Wenn der Junge keine Anstalten macht, irgend etwas zu lernen, müsste er theoretisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres, wo er volljährig wird, eine Arbeit aufnehmen, notfalls ungelernt. Damit fiele dann auch die Unterhaltspflicht des Vaters weg. Übrigens: Hartz IV bekommt er auch nicht, sofern er keine Anstalten macht zu arbeiten und evtl Projekte platzen lässt!

Dass der Sohn ein Geburtstagsgeschenk bekommt, ändert doch nichts an der Unterhaltspflicht seines Vaters.

Hat dieser Vater zu dem Geburtstagsgeschenk an seinen Sohn irgend etwas beigetragen?

Oder möchte er nur davon profitieren, dass andere seinem Sohn etwas schenken?

Der Unterhaltsanspruch des Sohnes besteht übrigens so lange, wie dieser seine Berufsausbildung (Lehre, Fachschule, Universität) nicht abgeschlossen hat, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, also seinem 28. Geburtstag.

justmeandyou 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 14:43

wie bereits weiter unten erwähnt, macht der Junge wohl gar nichts....

Wenn der Vater seinem nur herumhängenden Sohn die zusätzlichen 1800€ nicht gönnt,was ich verstehe, dann darf er sie ihm eben nicht schenken. Vom Unterhalt kann er sie selbstverständlich nicht abziehen.

Er hätte ihm die 1800 eben nicht schenken dürfen.

Nein - das kann er nicht - es sei denn, er hätte das Geld von Anfang an als Unterhaltsvorschuß deklariert...

na das wär ja die Härte.Ich glaube das Sparbuch hat mit Unterhalt nichts zu tun.Bin mir da ziemlich sicher