Dürfen Standesbeamte im Ruhestand Trauungen vollziehen?
Oben ist die Frage ja bereits aufgeführt, was wisst ihr dazu, im Netz finde ich nichts dazu.
4 Antworten
Die bisherigen Antworten sind nicht ganz richtig.
Ausnahmen von der Regel.
Ein Standesbeamter ist, in der heutigen Zeit, kein Beamter mehr sondern kann auch Angestellter einer Kommune sein. Die Kommune schickt ihn zu Lehrgängen in eine Standesamts-Schule in Bad Salzschlirf. Besteht er, dann wird er zum Standesbeamten bestellt und eingetragen in ein besonderes Register.
Unter normalen Umständen erlischt die Bestellung mit dem Ausscheiden aus dem Dienst. Er wird aus dem Register ausgetragen.
Die Ausnahme ist:: Bietet eine Kommune besondere Plätze für Hochzeiten an, dann ist es möglich, dass sie die Hochzeitstermine nicht bedienen kann. Es herrscht einfach Personalmangel, weil zuviele Paare dort heiraten wollen.
Dann tritt das ein was im BGB auch steht:
Lies auch mal hier:https://dejure.org/gesetze/BGB/1310.html MfG
'Im Ruhestand' bedeutet, dass ein Beamter nicht mehr im Dienst ist und daher logischerweise auch keine Diensthandlungen mehr vornehmen darf.
In Berlin und den alten Bundesländern sind die Standesbeamten in der Regel Beamte, in den neuen Bundesländern, Angestellte.
In den 11 alten Bundesländern gäbe es deshalb theoretisch die Möglichkeit, die Beamten aus dem Ruhestand zu holen.
Ich glaube aber nicht, dass sich ein Amtsleiter den ganzen bürokratischen Aufwand ans Bein bindet, um Otto Normalbürger und Lieschen Müller von einem bestimmten Standesbeamten trauen zu lassen.
Nein, sie dürfen es nicht.