Dürfen Polzisten bundeslandübergreifend verhaften?
Wenn z.B eine Verfolgungsjagd in ein anderes Bundesland führt oder endet dürften die Polzisten des einen Bundeslandes auf dem anderen Bundesland verhaften?
9 Antworten
Früher war es tatsächlich so pervers, wie du es denkst. Da durften nicht mal Rettungssanitäter bei Verkehrsunfällen helfen. Sie durften nur wie Passanten eine Erstversorgung unternehmen, die Folgeversorgung durften aber nur die Leute machen, auf deren Seite die verletzte Person liegt. Mittlerweile ist es zum Glück nicht nur auf Landes, sondern auch auf Staatsebene aufgehoben. Ein deutscher Polizist darf also jemanden im gewissen Rahmen über die Grenze hinaus verfolgen, muss aber sofort auch die Kollegen von der anderen Seite informieren, damit diese die Verfolgung übernehmen.
Mittlerweile ist es zum Glück nicht nur auf Landes, sondern auch auf Staats ebene aufgehoben
Du solltest genauer lesen, bevor du meckerst
Mittlerweile ist es zum Glück nicht nur auf Landes, sondern auch auf Staatsebene aufgehoben.
Haha da war jemand schneller ;-)
Beides vor drei Minuten - also fast zeitgleich (Fotofinish)
"Mittlerweile ist es zum Glück nicht nur auf Landes, sondern auch auf Staatsebene aufgehoben" Blind?
Mea culpa maxima.
Schön, dass ihr euch alle so freut, mich bei einem Fehler ertappt zu haben. Habt nen schönen Tag :)
Hihi Erster!
Dritter!
hip hip BUUUH
Ja, das dürfen sie. Allerdings müssen sie die Kollegen aus dem anderen Bundesland verständigen und die Verfolgung ggf. "übergeben". Aber erst mal dürfen sie.
Das geht im Grenzgebiet sogar in den Niederlanden und auch in Polen
Aber nur festnehmen. Verhaften geht nur mit richterlichem Beschluss
oben steht bundeslandübergreifend.
Da steht "sogar" was impliziert dass es auf Bundesebene auch geht.
Dürfen sie.
Deutschland ist nicht die USA.
Ja, die Polizeigesetze enthalten entsprechende Regelungen und die StPO ist ohnehin ein Bundesgesetz.
Hir is aber die Rede von Bundesländern, nicht von Staatsgrenzen.