Dürfen nicht lesbare Worte als Fehler in den Fehlerindex aufgenommen werden (Oberstufe)?
Guten Tag,
ich habe letzte Woche eine Deutscharbeit wiederbekommen, wo einzelne Worte vom Lehrer als Fehler angestrichen wurden, da er sie nicht lesen konnte.
Ist dies im Bundesland Hessen zulässig und wo kann ich es nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen
8 Antworten
Als was soll man sie sonst anstreichen? Anhemen das sie richtig geschrieben sind kann man nicht. Weil man kann es ja nicht lesen.
Ignorieren kann man sie auch nicht. Weil sonst muss man den satz als falsch anstreichen weil sehr warscheinlich ein wort fehlt.
Und Sauber durchgestrichten und somit als ungültig markiert sind sie ja auch nicht.
Ich würde mal behaupten der lehrer hat hier gar keine andere wahl. Zumal ein wort lesen zu können minimal vorrausetzung dafür ist das ein wort überhaupt richtig sein kann. Sonst könntest du ja nen haufen wellenlinien schreiben und dann einfach behaupten du hättest alles richtig geschrieben.
Seit wann darf man denn unleserlich schreiben? Da könnte ja dann alles stehen, wenn man es nicht eindeutig entziffern kann.
Unleserliche Worte sind halt dann immer als falsch zu werten. Egal ob sie richtig sein könnten oder auch nicht. ich kann mir nicht vorstellen, das es Bundesländer gibt, die das anders sehen.
Wenn man es nicht lesen kann, kann man es nicht bewerten. Das ist international so und betrifft nicht nur Schüler sondern alle Menschen. Ich kann mir auch in deiner Situation schwer vorstellen, dass der Lehrer dir einen reinwürgen wollte.
Fazit
Du musst an deiner Handschrift arbeiten.
Das ist normal, du solltest schreiben können, nicht malen
irgendein unlesbares Gekrakle schon