Wann muss eine Nachholklausur angesagt werden?
Heute (Freitag) bin ich krank und habe somit die Klausur nicht mitgeschrieben. Der nächste offizielle Nachschreibtermin an meiner Schule ist gleich am Montag. Da will ich aber nicht schreiben, da mir das zu kurzfristig ist und ich aufgrund meiner Krankheit nicht lernen konnte. Außerdem ist noch nicht sicher, ob ich Montag gesund bin und überhaupt kommen kann. Nächste Woche habe ich am Dienstag und am Donnerstag zwei weitere Klausuren. Kann mich mein Lehrer am Mittwoch oder Freitag der kommenden Woche die Klausur nachschreiben lassen, wenn er mir am Montag derselben Woche Bescheid gibt? Also zwei bzw. vier Tage vorher? Obwohl ich in der Woche bereits zwei andere Klausuren habe? Oder verschiebt er sie lieber auf eine Woche später, was für mich am besten wäre? Wann muss ein Lehrer eine Nachholklausur ansagen, gibt es da eine Frist?
Ich bin übrigens in der 11. Klasse eines bayerischen Gymnasiums.
8 Antworten
Sobald du wieder gesund bist kann er dich nachschreiben lassen, auch ohne dir Bescheid zu sagen.
also bei uns in österreich darf nur eine schularbeit pro woche geschrieben werden. wer am tag der sa gefehlt hat kann sie dann in der stunde dannach nachholen.
wenn man aber länger krank war kann man ja die lehrerin um einen späteren termin fragen.
und bei tests kann man sich meist auch einen neuen termin ausmachen.
aber ich meine generell sollte man den stoff der durchgemacht wurde kennen und sollte ihn in dem zeitraum ab der stoff ankündigung nur mehr auffrischen müssen.
was willst du denn in ein paar tagen noch rumreißen?
Für Nachholklausuren gibt es i.d.R. keine erneute Ankündigungsfrist. Diese gibt es nur für den Haupttermin. Sobald Du wieder zur Schule gehst, kann "sofort" verlangt werden, dass Du die Arbeit nachholst.
Die Anzahl der Klausuren pro Woche ist nur für die Haupttermine (also für "die Klasse") beschränkt. Auf Einzelschicksale nimmt das Schulgesetz keine Rücksicht.
Übrigens könnten an Tagen, an denen Du nachschreibst, selbstverständlich auch andere Arbeiten (Stegreifaufgaben o.ä.) geschrieben werden.
In den meisten Bundesländern dürfen bis zu drei bewertete Arbeiten innerhalb einer Kalenderwoche geschrieben werden. Der Freitag wäre also zulässig.
Ob es gesonderte Ankündigungsfristen für die Nachholklausur gibt, hängt auch von deinem Bundesland ab, mir wäre aber keins bekannt in dem das so ist.
Achso, hatte nur den Freitag gelesen. Ja, wäre er (soweit ich weiß in allen Bundesländern).
Also ich kenne das nur so, dass man am ersten Tag nach der Krankheit direkt schreiben muss, wenn es denn gefordert wird.
Wäre der Mittwoch auch zulässig?