Dürfen DB Kontrolleure nur bestimmte Personen kontrollieren?
Letztens bin ich mit ein paar Kollegen in eine S-Bahn eingestiegen. Dort wo wir eingestiegen sind waren zwei DB Sicherheit Mitarbeiter welche zu dem Zeitpunkt nicht kontrolliert haben, Sie standen einfach nur rum. Wir sind darauf den ganzen Zug Wagon nach hinten gelaufen um uns einen Sitzplatz zu suchen. Daraufhin sind die Angestellten der Deutschen Bahn uns den ganzen Wagon bis nach hinten gefolgt, um letzten Endes unsere Fahrscheine zu sehen. Jetzt ist meine Frage wie im Titel schon zu sehen ist: "Dürfen Sie wirklich so kontrollieren wie Sie gerade Lust haben?". Sie haben keinen anderen Fahrgast vor und nach der Kontrolle kontrolliert.
4 Antworten
"Dürfen Sie wirklich so kontrollieren wie Sie gerade Lust habe"
WANN sie kontrollieren bleibt IHNEN überlassen, natürlich. Und auch Einzelpersonen dürfen sie überprüfen. Ich vermute sie hatten Verdacht, dass ihr euch absichtlich von Ihnen wegbewegt weil ihr kein Ticket habt
Okay dann weiß ich jetzt bescheid. Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten
Korrekt und sie haben einen Ermessensspielraum.
Ihr, deine Kumpels und du, habt einen Vertrag mit der DB abgeschlossen, als ihr den Service der DB genutzt habt, bzw. den Bahnhof (also deren Gebäude) betreten habt.
Dort findest du geschrieben, dass dich Mitarbeiter der DB, bzw. bevollmächtigte Dienstleister, bestimmte Tätigkeiten (hier die Kontrolle eurer Tickets) durchführen dürfen.
Mach dir keinen Stress, alles im grünen Bereich.
Danke
na ja , wenn jemand sozusagen "abhaut" durch den ganzen Zug wenn er die Kontrolettis sieht, dann ist das schon verdächtig das derjenige ohne Fahrschein unterwegs ist, also wird derjenige geziehlt kontrolliert ...... warum erstaunt dich das so ? und JA, sie können kontrollieren wen sie wollen ....
Klar dürfen sie das.