Was darf ein Fahrticket-Kontrolleur(Schweiz)?
Gestern wurde ich in der Bahn kontrolliert und hatte wie immer kein gültiges Fahrticket. Als der Kontrolleur kam wollte ich aussteigen und er hat mich festgehalten. Da wurde ich etwas wütend und hab ihm eine geklatscht und bin weggerannt. Meine Frage ist jetzt: darf der Kontrolleur mich gegen mein Willen festhalten??
5 Antworten
Bis die Polizei da ist > Ja. Obwohl ich auch immer einen Hals bekomme wenn je nachdem die Kontrolleure aufführen wie Big Jim. Aber es sind nicht alle schlecht drauf.
Ja darf er.
Nun hast du 2 Straftaten an der Backe: Schwarzfahren und Körperverletzung. HOffentlich wird das auch bestraft.
Übirgens: Wenn es um eine Straftat geht ist JEDER berechtigt, dich bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten
Nicht nur das, er kann auch die Polizei rufen und dann wird es richtig teuer.
Er darf dich festhalten, schließlich ist Schwarzfahren im Widerholungsfall eine Straftat (Leitungserschleichung). Wenn du ihm jetzt eine "geklatschte" hat, kann er dich zusätzlich noch anzeigen, denn das zählt schon als Körperverletzung
Weil es beim ersten mal erst einmal nur als Ordnungswiedrigkeit angesehen wird, bei der dann ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben wird, schließlich könnte der Schwarzfahrer ja nur das Ticket verloren oder die Zeitkarte zuhause vergessen haben.
Wer aber in kürzeren Abständen öfter erwischt wird, bei dem geht man von Vorsatz aus, Dann wird es zur Straftat
Selbstverständlich darf er dich festhalten bis deine Personalien festgestellt wurden oder im Zweifelsfall die Polizei vor Ort ist.
Warum soll es der Wiederholung bedürfen, um das Schwarzfahren zur Leistungserschleichung zu machen?