Drohung strafbar?
Hallo :)
Folgendes problem mein ex, droht mir mich niederzuschlagen, mir die zähne auszuschlagen und meine nase zu brechen. Dazu kommt noch das er meint er weiß wo ich morgens in meinem Dorf einsteige und zur schule fahr. Und das er vor hat nicht alleine auf mich los zu gehen. Sollte ich sofort zur Polizei gehen bevor noch etwas passiert? Bringt das was?
Lg, lisa
14 Antworten
da dein ex dich nicht mit gewalt und auch nicht mit drohung eines empfindlichen übels zu einem tun, dulden oder unterlassen auffordert, ist es KEINE nötigung nach §240 StGB...und es ist immer noch so, das , wenn nur ein tatbestand fehlt, der paragraph nicht zutrifft. mir sit auch kein paragraph auf anhieb bekannt (im deutschen strafrecht) der explizit nur die drohung bestraft. leider muss also wirklich erst was passieren, bevor die polizei einschreiten kann.
Schon mal was von der Bedrohung gehört?
> Wer einen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren......Abs.2: Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Androhung des Übels als verwerflich anzusehen ist.
Abs.3: Der Versuch ist strafbar.
**Ist ein sehr brisantes Thema
Dann wäre auch die Bedrohung eines Verbrechers, seine verbrechen zu bestrafen rechtswidrig.** Als Racheakt, der in Zukunft auf ihn angewendet würde.
§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Sofern Du in Deutschland lebst, sind diese Drohungen - so traurig das ist - nicht strafbar. Das wäre nur dann der Fall, wenn Dir mit einem "Verbrechen" gedroht wird (Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind). Das ist hier aber nicht der Fall. Sofern die Drohungen nachweisbar sind, kannst Du aber eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht beantragen, daß ein Annährungs- und Kontaktverbot verhängt wird. Verstöße dagegen stellen dann eine Straftat dar.
@skyfly..sorry, DU hast das mit der nötigung ja gar nicht geschrieben....trotzdem ist körperverletzung ein verbrechen, kann mit bis zu 5 jahren bestraft werden....
Hier unternimmt - trotz aller anderslautenden "Meinungen" hierzu - die Polizei leider nichts.
Wenn die Drohungen erst zu nehmen sind, kannst du allenfalls eine einstweilige Verfügung erwirken, dass er sich dir nicht nähern darf (Stalking-Gesetz).
Erst dann kann die Polizei wirksam einschreiten, wenn er dich erneut bedroht.
HTH
G imager761
körperverletzung ist sehr wohl ein verbrechen.....du widersprichst dich selber, wenn du die nötigung auf der einen seite aufführst und dann wieder schreibst, das ist keine drohung.....