Drogentest negativ Konsum aber zugegeben kommt da noch was?

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Hallo

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG'shttp:

//www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Wenn der Verdacht des Konsums besteht (z.B. bei Besitz), so kann die Behörde natürlich noch nicht die FE entziehen; sie muss den Fall aber untersuchen. Dies tut sie, indem sie ein äG anordnet, um zu testen, ob der Betroffene auch konsumiert.

ginatilan  20.11.2015, 11:56

danke für den Stern

Hi, 

Mich würde interessieren wie deine geschichte ausgegangen ist ! Ist alles gut gelaufen oder hattest du noch Ärger? 

Mei bist du ein Hirsch, du kannst doch den polizisten nicht sagen das du was geraucht hast und was daheim hast...musst du auch nicht!

Immer erstmal alles abstreiten!

Und zu deiner Frage: Nein, da kommt nix mehr, Glueck gehabt

clemensw  19.11.2015, 12:07

Der Aussage "Mei bist Du ein Hirsch" kann ich nur zustimmen.

Ob da allerdings wirklich nichts mehr nachkommt, ist unsicher.

Melia159 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 09:42
@clemensw

ja bin ich wohl war ziemlich dumm von mir seh ich ein, aber ich wusste nicht das ich den Test ablehnen darf.

Melia159 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 11:48

das das dumm war weiß ich inzwischen auch hab aber gedacht wenn ich es ablehne machen Sie nen Bluttest und das wäre ja noch schlimmer gewesen

Hallo,

mündliche Aussagen sind nicht beweiskräftig. Deswegen haben sie ja trotz deines "Geständnisses" eine Speichelprobe gemacht ;) Und wenn sie selber gesagt haben "Glück gehhabt" und dich weiterfahren lassen haben, kommt da nichts mehr. Haben sie denn überhaupt deine Personalien aufgenommen?

Melia159 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 11:50

Naja Führerschein hatten Sie bis der Test vorbei war

Zuerst die gute Nachricht: Dein Führerschein ist nicht (akut) in Gefahr.

Aber: Du hast den Drogenkonsum zugegeben. (echt saublöder Fehler!)

Mit dieser Einlassung kann die Polizei eine Meldung an die FsSt nach StVG §2 (12) machen:


(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. 


Die Führerscheinstelle kann daraufhin ein ärztliches Gutachten von dir fordern. Sollte dieses Gutachten negativ ausfallen (z.B. weil Du weiter konsumiert hast), folgt die Anordnung einer MPU. 

Allerdings reicht bei einer MPU regelmäßig die gesetzte Frist nicht aus, um ausreichende Abstinenz nachzuweisen, so daß unausweichlich der Entzug der Fahrerlaubnis folgt.

Dein Problem: Du weißt nicht (und kannst es auch nicht herausfinden), ob der Polizist eine Meldung gemacht hat. Du weißt auch nicht, wie lange sich die FsSt Zeit läßt, bis die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten folgt (der Zeitraum liegt zwischen einigen Wochen und mehreren Jahren).

Wenn Du also deinen Führerschein behalten willst, dann gibt es nur eine Möglichkeit:

Hör mit dem Kiffen auf!