Drogentest negativ Konsum aber zugegeben kommt da noch was?
Hallo,
ich bin gerade ein bisschen verunsichert. Ich wurde am Montag den 16.11.2015 wegen falsch angeschnallt aus dem Straßenverkehr gezogen. Die haben mich danach ziemlich gelöchert ob ich Drogen nehm weil meine Pupillen so klein sind, ich muss aber auch täglich Medikamente nehmen (vielleicht lag es daran). Ich hab dann zugegeben das ich am Abend davor was geraucht habe. Dazu muss ich sagen das ich eigentlich nicht wirklich viel rauche, ab und zu wenn Freunde da sind. Sie haben mich dann weiter gelöchert ob ich was zuhause hab, ich hab gesagt das ich noch was da hab (hat ein Kumpel liegen lassen) ich dachte mir, sind wir mal lieber ehrlich wer weiß ob die das kontrollieren. Der Speicheltest den ich machen musst war dann aber negativ auf THC und ich durfte weiter fahren. Sie meinten nur Glück gehabt. Meine Frage, kommt da jetzt noch was? Das was ich daheim hab ist inzwischen entsorgt. Also eigentlich gibt es ja auser meiner Aussage keine Beweise und ich hab nichts unterschrieben, ich hab trotzdem Angst den Führerschein zu verlieren bin darauf angewiesen. Der Schock hat auch ausgereicht es nicht mehr zu tun.
5 Antworten
Hallo
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG'shttp:
//www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Wenn der Verdacht des Konsums besteht (z.B. bei Besitz), so kann die Behörde natürlich noch nicht die FE entziehen; sie muss den Fall aber untersuchen. Dies tut sie, indem sie ein äG anordnet, um zu testen, ob der Betroffene auch konsumiert.
danke für den Stern
Hi,
Mich würde interessieren wie deine geschichte ausgegangen ist ! Ist alles gut gelaufen oder hattest du noch Ärger?
Mei bist du ein Hirsch, du kannst doch den polizisten nicht sagen das du was geraucht hast und was daheim hast...musst du auch nicht!
Immer erstmal alles abstreiten!
Und zu deiner Frage: Nein, da kommt nix mehr, Glueck gehabt
ja bin ich wohl war ziemlich dumm von mir seh ich ein, aber ich wusste nicht das ich den Test ablehnen darf.
das das dumm war weiß ich inzwischen auch hab aber gedacht wenn ich es ablehne machen Sie nen Bluttest und das wäre ja noch schlimmer gewesen
Hallo,
mündliche Aussagen sind nicht beweiskräftig. Deswegen haben sie ja trotz deines "Geständnisses" eine Speichelprobe gemacht ;) Und wenn sie selber gesagt haben "Glück gehhabt" und dich weiterfahren lassen haben, kommt da nichts mehr. Haben sie denn überhaupt deine Personalien aufgenommen?
Naja Führerschein hatten Sie bis der Test vorbei war
Zuerst die gute Nachricht: Dein Führerschein ist nicht (akut) in Gefahr.
Aber: Du hast den Drogenkonsum zugegeben. (echt saublöder Fehler!)
Mit dieser Einlassung kann die Polizei eine Meldung an die FsSt nach StVG §2 (12) machen:
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Die Führerscheinstelle kann daraufhin ein ärztliches Gutachten von dir fordern. Sollte dieses Gutachten negativ ausfallen (z.B. weil Du weiter konsumiert hast), folgt die Anordnung einer MPU.
Allerdings reicht bei einer MPU regelmäßig die gesetzte Frist nicht aus, um ausreichende Abstinenz nachzuweisen, so daß unausweichlich der Entzug der Fahrerlaubnis folgt.
Dein Problem: Du weißt nicht (und kannst es auch nicht herausfinden), ob der Polizist eine Meldung gemacht hat. Du weißt auch nicht, wie lange sich die FsSt Zeit läßt, bis die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten folgt (der Zeitraum liegt zwischen einigen Wochen und mehreren Jahren).
Wenn Du also deinen Führerschein behalten willst, dann gibt es nur eine Möglichkeit:
Hör mit dem Kiffen auf!
Der Aussage "Mei bist Du ein Hirsch" kann ich nur zustimmen.
Ob da allerdings wirklich nichts mehr nachkommt, ist unsicher.