Hausdurchsuchung und sie haben nichts gefunden was passiert nun?

7 Antworten

Hallo ich habe vor 2 wochen auch eine hd gehabt und sie haben gar nichts grfunden gehabt bei mir weils nichts zu finden gibt bei mir aber dennoch kam gestern post von der staatsanwaltschaft das ich 150 euro stafe zahlen soll ist das überhaupt rechtens ...ich habe den angeboten einen test zu machen um meine unschuld zu beweisen haben die aber abgelent ..soll ich anwalt nun einschalten ???

Ich hoffe, man legt Dir das Handwerk. Dein Satz "weil ich der Meinung bin ich nix mehr im Haus hatte" verrät doch alles. Man sollte auf jeden Fall einen Drogentest machen und Dir den Führerschein abnehmen. Schon zur Sicherheit für andere. Natürlich wird man gründlich ermitteln und Dich, wenn eine Straftat nachgewiesen wird, hoffentlich ordentlich bestrafen.

DoubleBuckel  26.09.2012, 21:53

Wo bitteschön ist er eine Bedrohung für andere? Demnach wäre jeder, der ab und zu mal ein Glas Bier trinkt, automatisch eine Bedrohung für alle im Straßenverkehr, und zwar für mehrere Wochen nach dem Genuss! So ist es nämlich mit Cannabis. Der Rausch ist längst vorbei und das THC ausm Blut raus, aber angeblich ist man fahruntüchtig. Logik?

Generell.. Was stört dich überhaupt daran, wenn er Gras raucht? Wo liegt dein Problem?

Nichts kommt auf dich zu, du bist doch die Unschuld in Person.

Wenn eine MPU angeordnet wird, wirst du diese doch locker bestehen, dann wird die Fahrerlaubnis auch nicht entzogen.

Bestehst du sie wieder erwarten nicht, ist es doch besser für alle - wenn du künftig Bus fährst.

Wenn nichts gefunden wurde, was Dich belasten könnte, passiert seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft gar nichts. Du musst auch gar nicht zur Vernehmung kommen. Wenn Du aber hingehst, hör Dir an, was Dir vorgeworfen wird und schweige. Lass anschließend Deinen Anwalt Akteneinsicht nehmen.

An Deiner Stelle würde ich anschließend Anzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) gegen Deine Exfreundin erstatten, sofern Du Dir 100%ig sicher bist, dass sie Euch dieses Ärgernis eingebrockt hat, ansonsten gegen Unbekannt.

fs112  26.09.2012, 17:16

....nur mal so am Rande, auch wenn dem Fragesteller nichts nachgewiesen werden kann, kann der Hinweis der Freundin ja trotzdem gerechtfertigt sein. Bzw. nicht kann - sondern ist. Eine Verleumdung sehe ich da keine - und die StAs in der Regel zum Glück auch nicht...

Also Drogenkonsum findet schon statt, ja? Oder was meinst du mit: Es ist 2 Tage her, dass ich das letzte Mal was geraucht habe.

Wenn du Drogen konsumierst, lässt sich das durch einen Bluttest nachweisen. Einen Führerschein verliert man, wenn man unter Drogeneinfluss fährt. Besitz von Drogen ist auch strafbar, aber nochmal eine andere Qualität, als damit zu handeln.