Blutkontrolle Polizei wie viel Blut wird im Labor benötigt? Doktor hat nur drei Versuche?

3 Antworten

Du solltest aufhören, auf Gerüchte zu hören, wenn Du Dich mit Rechtsfragen befasst.

Für Deine Situation gilt eine Passage aus einem Urteil des BVerfG: "
„Die Ermittlungsbehörden müssen zunächst regelmäßig versuchen, eine
Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine
Blutentnahme anordnen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen. Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist.“

In welcher Weise wurde denn wenigstens versucht, den Richter zu erreichen?

Dommie1306  10.10.2017, 07:09

Stimmt soweit, aber ich kann dir sagen wie das zumindest hier in Bayern gehandhabt wird (und auch vor diversen Konfliktverteidigern vor Gericht bereits Bestand hatte):

Da vor Ort nicht festgestellt werden kann, in welcher Konzentration Btm im Körper ist und somit nicht sicher gesagt werden kann, wie schnell sich dies abbaut, ist bei einer schuldhaften Verzögerung immer von einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs auszugehen, daher wird bei einer vermuteten "Drogenfahrt" keine richterliche Anordnung benötigt.

Wird davon ausgegangen, dass keine Straftat nach §316 StGB vorliegt, sondern nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach 24a/II StVG, übernimmt die Polizei die Rolle der Staatsanwaltschaft und muss somit auch mit dieser keine Rücksprache halten.

Meines Wissens wird das genauso in Baden-Württemberg und Niedersachsen gehandhabt, zumindest was ich von den Kollegen bei einem Lehrgang gehört habe, selber war ich da nie bei einer Verhandlung dabei... wies in den übrigen Bundesländern ausschaut, weiß ich nicht...

NetzBeratung  10.10.2017, 16:31
@Dommie1306

Was Du mir erzählst, ist die Meinung von Polizisten.

Was ICH zitiert habe, ist aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist ja bekannt, dass Polizisten immer gerne meinen, dass sie der Staat sind und niemanden über sich haben.

Aber es ist keine Frage, was für mich massgeblich ist.

Hallo,

dass der Arzt nur dreimal stechen darf ist quatsch. Ich geh eher mal davon aus, dass du bereits so mitgenommen aussahst, dass er nicht mehr weitermachen wollte...

Zum Thema Blut:

Normalerweise wird bei Betäubungsmittel die doppelte Menge, also zwei komplette Röhrchen. Das stammt aber wohl noch von früher, als wirklich soviel Blut für eine Untersuchung gebraucht wurde. Mir hat mal ein Laborant erzählt, dass ihnen mittlerweile ein viertel Röhrchen reicht...

Ob einige wenige Blutstropfen damit reichen weiß ich nicht, tendenziell würde ich aber eher mal "ja" sagen.

Die verschiedenen Schnelltests zeigen unterschiedliche Wirkstoffe an, bei unserem Urintest, der in Bayern verwendet wird, wir Oxycodon nicht angezeigt... das würde erst bei einer Blutauswertung zu Tage kommen...

Da du mit Vorsatz THC und Oxi benebelt im Straßenverkehr unterwegs bist hoffe ich auf langfristigen Führerscheinentzug.

Du bist eine Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer!

melman86c  10.10.2017, 08:09

Ich wüsste nicht, dass er danach gefragt hat.