Blutkontrolle Polizei wie viel Blut wird im Labor benötigt? Doktor hat nur drei Versuche?
Ich wurde vor ein paar Tagen auf der Autobahn raus gezogen auf eine größere Kontrolle auf einem Rastplatz. Nachdem ich dem Beamten alle Dokumente gab bat dieser mich auszusteigen und einige Koordinationstests mit zu machen. Dannach war er der Meinung das ich unter drogeneinfluss stehe und hat mich nach einer Urin Kontrolle gebeten. Dieser schlug nach ewigen nicht können letztlich auf thc an. Anschließend Blutabnahme beim doc im Bus. Nach dem der doc drei mal vergebens versucht hat mir Blut anzunehmen sagte dieser, weil mir auch sichtlich schlecht war von den Versuchen (ich hasse Nadeln) dass er nicht mehr als drei mal stechen bzw versuchen darf. Er hatte in einer Kanüle nur gaanz wirklich ganz wenig Blut 1-3tropfen. Meine Frage nun wie viel wird im Labor benötigt um einen zuverlässigen vor Gericht wertbaren wert zu erlangen? Ich kenne das so das sie diese vollständig mit Blut voll laufen lassen, oder gar mehrere aufziehen. Lieg ich da falsch? Meine Freunde bestätigen das aus ihrer erfahrung... Ich habe wirklich geraucht dies aber vor Polizei nicht zugegeben und neuerdings haben sich ja auch die Gesetze geändert was richterliche Anordnung der Blutabnahme angeht, diese wird seit 08.17 nicht mehr benötigt der beamte darf nach Verdacht quasi selbst entscheiden. Zu meinem Pech! Sonst hätte ich einfach alles abgelehnt. Die UK machte ich mit weil ich mir mit wasser aus dem Mund erhofft hatte den schnell test zu (verwässern) leider hat dies nicht geklappt... Zeigt ein schnell test eigendlich auch oxycodon an? Dieses nehme ich nämlich auch täglich und der beamte meinte nur thc bei Urin positiv. Was wird jetzt alles in meinem Blut getestet? Was können die mit der Menge überhaupt anfangen, können die das Blut verdünnen o.ä.?
Kann es sein das es zu wenig Blut is und vom Labor nicht getestet wird?! Oder ist dies unwahrscheinlich selbst wenn's mit Kosten aufwand verbunden wäre?
Darf der doc wirklich nur drei mal stechen und versuchen? Da ich schlank bin und meine Adern eigentlich recht gut sichtbar sind so gut wie immer eigendlich wundert es mich. Bei jeder Blutabnahme zuvor beim ersten Mal.
3 Antworten
Du solltest aufhören, auf Gerüchte zu hören, wenn Du Dich mit Rechtsfragen befasst.
Für Deine Situation gilt eine Passage aus einem Urteil des BVerfG: "
„Die Ermittlungsbehörden müssen zunächst regelmäßig versuchen, eine
Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine
Blutentnahme anordnen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen. Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist.“
In welcher Weise wurde denn wenigstens versucht, den Richter zu erreichen?
Was Du mir erzählst, ist die Meinung von Polizisten.
Was ICH zitiert habe, ist aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Es ist ja bekannt, dass Polizisten immer gerne meinen, dass sie der Staat sind und niemanden über sich haben.
Aber es ist keine Frage, was für mich massgeblich ist.
Hallo,
dass der Arzt nur dreimal stechen darf ist quatsch. Ich geh eher mal davon aus, dass du bereits so mitgenommen aussahst, dass er nicht mehr weitermachen wollte...
Zum Thema Blut:
Normalerweise wird bei Betäubungsmittel die doppelte Menge, also zwei komplette Röhrchen. Das stammt aber wohl noch von früher, als wirklich soviel Blut für eine Untersuchung gebraucht wurde. Mir hat mal ein Laborant erzählt, dass ihnen mittlerweile ein viertel Röhrchen reicht...
Ob einige wenige Blutstropfen damit reichen weiß ich nicht, tendenziell würde ich aber eher mal "ja" sagen.
Die verschiedenen Schnelltests zeigen unterschiedliche Wirkstoffe an, bei unserem Urintest, der in Bayern verwendet wird, wir Oxycodon nicht angezeigt... das würde erst bei einer Blutauswertung zu Tage kommen...
Da du mit Vorsatz THC und Oxi benebelt im Straßenverkehr unterwegs bist hoffe ich auf langfristigen Führerscheinentzug.
Du bist eine Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer!
Ich wüsste nicht, dass er danach gefragt hat.
Stimmt soweit, aber ich kann dir sagen wie das zumindest hier in Bayern gehandhabt wird (und auch vor diversen Konfliktverteidigern vor Gericht bereits Bestand hatte):
Da vor Ort nicht festgestellt werden kann, in welcher Konzentration Btm im Körper ist und somit nicht sicher gesagt werden kann, wie schnell sich dies abbaut, ist bei einer schuldhaften Verzögerung immer von einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs auszugehen, daher wird bei einer vermuteten "Drogenfahrt" keine richterliche Anordnung benötigt.
Wird davon ausgegangen, dass keine Straftat nach §316 StGB vorliegt, sondern nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach 24a/II StVG, übernimmt die Polizei die Rolle der Staatsanwaltschaft und muss somit auch mit dieser keine Rücksprache halten.
Meines Wissens wird das genauso in Baden-Württemberg und Niedersachsen gehandhabt, zumindest was ich von den Kollegen bei einem Lehrgang gehört habe, selber war ich da nie bei einer Verhandlung dabei... wies in den übrigen Bundesländern ausschaut, weiß ich nicht...