Vorladung der polizei wegen verstoß gegen das btmg?
Hallo, Ich habe heute von der polizei einen brief zur vorladung im ermittlungsverfahren wegen verstoß gegen das btmg bekommen. Die polizei will mich darin als beschuldigte verhören.
Im november letztes jahr wollte ich was zu rauchen daraufhin habe ich einen freund gefragt der dann von meinem handy einen anderen angerufen hat und ein treffen für mich vereinbart. Zu dem treffen bin ich gegangen und hab für 20€ was geholt. Das war nur dieses eine mal. Nun ist dieser typ in uhaft und ich vermute sie haben meine nummer auf seinem handy gesehen.
Die vorladung muss aus diesem grund sein was anderes kann ich mir nicht vorstellen da ich noch nie probleme mit der polizei hatte und auch nie erwischt wurde oder sonstiges. Vorbestraft bin ich auch nicht.
Ich habe einen führerschein.. kann da irgendwas passieren?
Nun hab ich keine ahnung was ich machen soll oder was auf mich zukommt.
Für jede antwort bin ich dankbar!
7 Antworten
Du solltest einen Anwalt kontaktieren, damit dieser für Akten - Einsicht sorgt sodass du erfährst worum genau es geht dich betreffend.
Den Vorladungstermin musst du nicht absagen und geh' dort keinesfalls hin -- dazu besteht keine Verpflichtung und das solltest du unbedingt für Dich nutzen.!!!!
Erfahrungsgemäß basierend auf tatsächlich-erlebten Begebenheiten ist das die richtige Handlungsweise. 😉
Er muss ihn nicht absagen, aber es wäre höflicher und wirft ein gutes Bild auf ihn, deswegen sollte er das auf alle fälle so machen
Wenn das das erste Mal ist dass du Kontakt mit der Polizei hast, du also nicht vorbestraft bist, dann wird das Verfahren wegen so einer geringen menge zu 90% eingestellt, dadurch dass du dahin gehst und das ganze zugibst (hätten sie keine Beweise würden sie dich wohl kaum vorladen), kannst du die Chance das das ganze eingestellt wird dann nochmal erhöhen, ich wüsste nicht warum du den Tipps hier folgen solltest nicht dahin zu gehen, welchen Vorteil soll das haben?
Zu polizeilichen Vorladungen muss man nicht hingehen, im Gegensatz dazu, wenn man vor Gericht vorgeladen wird.
Tipps zum Verhalten bei einer polizeilichen Vorladung gibt es unter:
http://www.helpster.de/polizeiliche-vorladung-das-muessen-sie-beachten_92541
Vielleicht möchtest du einen Rechtsanwalt mitnehmen?
Beachte einfach, dass niemand dich dazu zwingen kann, etwas auszusagen. Als Beschuldigter hast du auch nicht die Pflicht, bei deinen Aussagen bei der Wahrheit zu bleiben, aber Lügen haben kurze Beine.
Du solltest zu einem Anwalt gehen bevor Du zur Polizei gehst. Du mußt auch nicht zu der Vorladung, wenn der Anwalt sich darum kümmert. Du hast hier zugegeben, verbotene Drogen beschafft zu haben. Deshalb wirst Du, wenn auch mit Hilfe des Anwalts, Stellung dazu beziehen müssen. Ohne Anwalt würde ich an deiner Stelle gar nichts mehr sagen.
Aber es ist toll. dass du sofort zu Anfang erwiwcht wurdest. So besteht noch Hoffnung, dass du den Scheiß mit den Drogen in Zukunft sein läßt.
Glaub mir, es ist besser, er lässt sich anwaltlich beraten. Jemand der hier sofort offen alles zugibt, der wird es vor Gericht schwer haben, sich nicht zu verstricken.
du gehst da am besten gar nicht hin ,solange der brief bzw die vorladung (einladung) von der polizei ist ,brauchst du da gar nicht antanzen ...hingehen zu solchen terminen musst du nur wenn der brief von der staatsanwaltshaft ist ,oder von einem richter http://www.berlin-strafverteidiger.info/strafrecht-a-z/vorladung/vorladung-als-beschuldigter/
Er braucht keinen Anwalt um der Vorladung fernzubleiben.
Was er hier zugegeben hat weiß doch die Polizei nicht. Täglich schreiben 100te Bürger in Deutschland ähnliche Texte suf Frageseiten oder in Foren.