Was ist das Mindestalter für den Bundeskanzler?
Ich hatte heute eine Diskussion mit meine Politiklehrer. Ist ist der Meinung Bundeskanzler darf man erst ab dem 30. Lebensjahr werden, ich meine gehört zu haben es sei das 18. Lebensjahr. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass es sich wirklich um das 18. Lebensjahr handelt. Doch ohne Angabe von Gesetzestexten. Weiß einer einen solchen Gesetzentext oder Paragraphen?
6 Antworten
Es gibt kein grundgesetzliches Mindestalter für die Wahl zum Bundeskanzler.
Es gelten hierfür die Regelungen, die zur Wahl zum Bundestag vorgesehen sind:
Damit gilt, daß zum Bundeskanzler nur gewählt werden kann, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (GG) ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, und dem nicht durch gerichtliches Urteil das Wahlrecht entzogen wurde.
Es ist zudem auch nicht erforderlich, daß der zu wählende Kandidat dem Bundestag angehören muß - also rein theoretisch kann jeder volljährige Deutsche zum Bundeskanzler gewählt werden., sofern ihm nicht das Wahlrecht entzogen wurde.
das Mindestalter das gibt es nur beim Bundespräsidenten, der auch rein formal das höchste Amt hat.
Im Prienziep kann jeder Staatsbürger vom Parlament zum Bundeskanzler gewählt werden der das Wahlrecht hat.
Ich dachte 40; kann auch der Präsident gewesen sein
Da dachtest Du falsch. Der Bundespräsident muss mindestens 40 Jahre alt sein.
Das ist der Bundespräsident
Im Grundgesetz kann ich spontan keine Einschränkung finden.
Da steht nur, dass er vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und dann vom Bundestag gewählt wird...