Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland und Kosovo

5 Antworten

Hallo TheRaiser, die Koalitionsvereinbarungen sind noch nicht Gesetz... ob die so Gestezt wird ist nie 100% sicher, oft werden da ja Abänderungen,Ergänzungen, Ausnahmen &&&& noch mit rein genommen.

EINBÜRGERUNG Kosovaren kämpfen um den deutschen Pass Der Freistaat Bayern verlangt von ihnen, auch die serbische Staatsbürgerschaft zu löschen. Von Simon Kaminski unter http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Kosovaren-kaempfen-um-den-deutschen-Pass-id26795166.html

Wenn nichts dagegen spricht und Du hast die Einbürgerungszusicherung dann mache doch davon Gebrauch, denn wenn Du warten willst ob Du evtl. unter den, denen die Möglichkeit offen steht könnte es ja auch passieren das die zurückgenommen wird :(

und eine doppelte Staatbürgerschaft hat auch Nachteile, z.Bsp. fordern mache Staaten in bestimmten Fällen auch Steuern, Du zahlst dann 2mal, Änderungen Hochzeit, Scheidungen, Kinder eintragen ist alles mit doppelten Belastungen verbunden, mache Staaten haben noch die Wehrpflicht :(( und wenn Du im andern Land Ärger hättest... Bsp. im Kossovo hast Du in dem Fall keinen Anspruch auf deutsche Hilfe über die Botschaft &&& in letzten Fall bis Du immer im 2ten Heimatland solange Du da bist für Deutschland dann ein Ausländer :( das ändert sich erst wenn Du wieder hier bist.

Überlege nochmal ob Du evtl. mit zu lange warten... Einbürgerungsantrag zu stellen... nicht auf ein zu gr. Risiko setzt und bedenke Du bist immer nur 100% Bürger, eines Staates, wenn Du nur eine Staatazugehörigkeit hast. Diese internationalen Abkommen sorgen dafür, das sich wegen Doopelstaatler keine Konfilkte zwischen 2 Staaten entwickeln solln.

alles Gute m.l.G. ;)h

TheRaiser 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 09:23

Vielen Dank für deine Unterstützung! In meinem Fall wäre die doppelte Staatsbürgerschaft vorteilhafter, als die Optionspflicht. Die Ausbürgerung ist ferner mit hohen Kosten und einem enormen Zeitaufwand verbunden. Viele Grüße

himako333  10.01.2014, 18:36
@TheRaiser

Bitte gerne & Dank für die Grüße... wünsche Dir das Du es schaffst, es gelingt, was Du Dir auch immer vorgenommen hast ..m.l.G. ;)h

Hallo ... In vielen Antworten wird unterstellt, dass für Dich das Optionsmodell gilt. Das ist nicht der Fall! Dieses wurde zum 01.01.2000 eingeführt und gilt nur für die Kinder, die ab diesem Tag geboren sind. Es gab damals eine Übergangsregelung für Kinder, die ab dem 01.01.1990 geboren wurden. Sie wurde auf Antrag angewendet. Wenn das für Dich zuträfe, wärest Du schon seit Geburt Deutscher. Wenn Du jetzt eine Einbürgerungszusicherung hast, heißt das, dass für Dich das Optionsmodell und damit die neue gesetzliche Regelung, nach der auch Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind, sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, nicht gilt. Sie hätte aufgrund des langen Aufenthaltes Deines Vaters in Deutschland gegolten, wenn ein Antrag auf Anwendung der o.g. Übergangsregelung gestellt und bewilligt worden wäre. Du bist einfach ein paar Jahre zu früh geboren.

In einfachen Worten: Vergiss alles, was sich auf "Entscheidung" und "Optionsmodell" bezieht.

Ja, die Hinnahme der mehrfachen Staaatsanghörigkeit gilt nur für EU-Bürger und Schweizer. Du müsstest also Deine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Dabei scheint mir wichtig, ob Dich Serbien und/oder der Kosovo als Staatsbürger ansieht. Betrachtet Serbien alle Kosovaren als Serben? Dann hast Du vielleicht zwei Staatsangehörigkeiten!

Eine Bekannte von mir, auch Kosovarin, hatte bei ihrer Einbürgerung einen serbischen Pass. Den bekam sie von der deutschen Beamtin mit spitzen Fingern über den Tisch gereicht mit den Worten: "Damit können sie jetzt nichts mehr anfangen ..." Es ist fraglich, was sie damit meinte: Als Kosovarin können sie mit einem serbischen Pass sowieso nichts anfangen, oder: Als Deutsche können sie mit diesem Pass nichts mehr anfangen. Jedenfalls hat meine Bekannte ihre bisherige/n Staatsangehörigkeiten nie aufgegeben.

Hallo TheRaiser, ich verstehe nicht, warum du die kosovarische Staatsbürgerschaft zunächst aufgeben musst. Diese Optionspflicht, d.h. sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden, gilt erst zum 23. Geburtstag, d.h. bis zum 23. Geburtstag darfst du die Staatsbürgerschaft deiner Eltern und die deutsche behalten, zum 23. muss eine weg. Da du aber noch 22 bist, hier geboren wurdest und durchgehend 8 Jahre hier gelebt hast oder 6 Jahre hier zur Schule gegangen bist (davon gehe ich zumindest aus, da du ja sagst, dass du Student bist) müsstest du also noch beide haben dürfen. Meine Eltern stammen auch aus dem Kosovo, nur dass sie nicht die kosovarische, sondern die serbische Staatsbürgerschaft hatten. Ich selbst habe einen serbischen Pass und einen deutschen! Als wir die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben, mussten meine Eltern die serbische aufgeben, wir Kinder allerdings nicht, mit der Begründung, dass wir nach 1990 geboren wurden, hier durchgehend 8 Jahre gelebt haben, mindestens 6 Jahre zur Schule gegangen sind. Sobald wir aber 23 werden und sich nichts ändert, müssten wir eine aufgeben. Kam uns aus finanziellen Gründen natürlich sehr gelegen, denn so einen Pass bzw. eine Staatsbürgerschaft aufzugeben kann schon einiges kosten ;) .

Die Mehrstaatigkeit gilt zum einen für EU-Mitgliedsstaaten, für die Schweiz, sofern ich mich nicht irre, und für paar gesonderte Staaten, deren Staatsangehörigkeit man nicht aufgeben kann, wie z.B. Iran. Kosovo gehört (leider) zu keinem davon.

Jetzt ist es so, dass ein Gesetz entworfen ist, diese Optionspflicht abzuschaffen, d.h. man müsste sich später nicht entscheiden, welche Staatsbürgerschaft man beibehält und welche man aufgibt. Dies jedoch, ist (leider nur) ein Entwurf. Ich denke, dass es noch einiges dauern kann, bis sowas irgendwann mal in Kraft tritt, da es immer Verhandlungen dazu gibt und vor allen Dingen Gegenargumente aus der Union. Bis dahin Tee trinken und abwarten.

An deiner Stelle würde ich zuerst versuchen zu klären, warum du, wie gesagt, nicht beide auf einmal haben kannst, bis die Optionspflicht erscheint. Wenn sich das mit dem Gesetz nicht ändert, dann würde ich die deutsche beantragen, dauert ja eh nicht mehr lange bis du 23 wirst :D .

Ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein! :) Suksese ... und beste Grüße.

Andreas Starke  14.08.2014, 18:38

Wenn ich mir Deine Geschichte ansehe, kann es nicht anders sein, als dass Du (und Deine Geschwister) in die Übergangsregelung hineingerutscht seid. Good for you! Damit entfällt nach der neuen gesetzlichen Lage die Pflicht, Euch bis zum Ende des 23. Lebensjahrs zu entscheiden, wenn ihr in Deutschland aufgewachsen seid, was ich vermute.

Für den Fragestellter trifft das nicht zu. Wenn es zuträfe, hätte er einen deutschen Pass (genau: die deutsche Staatsangehörigkeit) und keine "Einbürgerungszusicherung". Bei der Prüfung der Einbügerungsvoraussetzungen ist mit Sicherheit alles geprüft worden, was dafür sprechen könnte, dass der Fragesteller per Optionsmodell schon Deutscher ist. Deine Überlegungen ab Absatz 3 sind insofern gegenstandslos.

dein ausländeramt kann dir kompetenter helfen als wir..... zumal diese gesetzesänderung geplant ist..............

TheRaiser 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 15:19

Ausländeramt? Die Inkompetenz und Ignoranz des Ausländeramtes ist der Grund, warum ich hier nach Hilfe suche. =)

Parambula  09.01.2014, 15:21
@TheRaiser

na, wenn du mit der einstellung dahin gehst, dann kann ich sehr gut verstehen, wenn die dir ggü. arrogant auftreten.

siehs einfach so.. nicht WIR entscheiden das, sondern das ausländeramt! du kommst also nicht an denen "vorbei"..

TheRaiser 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 15:28
@Parambula

Warst du schon mal dort? Wenn nicht, dann weißt du nicht wovon ich rede. Das Gefühl, dass sie inkompetent und ignorant sind (laut meiner Erfahrung. Das ist kein Vorwurf gegenüber jeden Sachbearbeiter) habe ich nicht von irgendwoher. Aber darum geht es mir hier nicht :) Dennoch Danke für deine Mühe.

Andreas Starke  14.08.2014, 18:50
@TheRaiser

Mein zweiter Sohn hat sehr viel Erfahrung mit dem Ausländer- und dem Standesamt. Es geht um seine Heirat mit einer Frau aus Zentralasien, da musste schon einiges zurecht gerückt werden, ohne dass ich hier in die Einzelheiten gehen möchte.

Seine Methode: Die Gesetzeslage sehr gut kennen (am besten besser als der Gesprächspartner) und sich dumm stellen (so dass der denkt, er sei Dir überlegen). So entsteht keine gespannte Atmosphäre (mein Hund legt sich auch immer hin, wenn wir einem stärkeren Hund begegnen) und man kann dem Gesprächspartner das so "verkaufen", was man will, dass der andere denkt, es wäre seine Idee gewesen.

Das Motto ist also: Deeskalation, wie beim Polizeieinsatz gegen Gewalttäter.

So wie ich das verstanden hab (bin mir aber nicht 100%ig sicher), sollen die Gesetze dahingehend geändert werden, dass in Deutschland geborene Ausländer ihre Staatsbürgerschaft behalten dürfen, wenn sie die deutsche annehmen. Aber nur, wenn sie in Deutschland geboren sind.

Außer man ist EU-Bürger, dann geht das sowieso.

TheRaiser 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 15:17

Hallo, vielen Dank für deine Unterstützung.

So habe ich das auch verstanden. Allerdings ist mir zu Ohren gekommen, dass die Optionspflicht für manche Nationen, angeblich auch den Kosovo, weiter besteht.

Haendrik  09.01.2014, 23:15
@TheRaiser

Ich weiß nicht, was es für einen Sinn hätte die Optionspflicht für ein paar wenige Staaten weiter bestehen zu lassen. Sollte das tatsächlich der Plan sein, wäre das meiner Ansicht nach idiotisch und außerdem grundgesetzwidrig. Naja, ich kann es eh nicht ändern,. Viel Glück jedenfalls damit.