Diplomarbeit für Freundin schreiben, Ghostwriter rechtlich belangbar?
Hallo Community, ich suche einen guten Rat bei Euch, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe folgendes Problem. Ein Familienangehöriger wird von seiner Freundin quasi genötigt, ihre Dipl.arbeit für sie zu schreiben. Er selber hat im letzten Jahr ebenfalls selbständig, ohne fremde Hilfe sein Dipl. gemacht und steht auch im Erwerbsleben. Ich bin nur so außer mir, dass sie eine so fiese Schine fährt, dass ich am liebsten bei der zuständigen Uni eine Meldung machen würde. Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich meinem Verwandten dadurch schade, wenn ich den Sachverhalt dort schilder. Noch als Ergänzung, sie ist keine deutsche Staatsbürgerin und ihr Visum ist eigentlich schon abgelaufen. Das Visum wird z.Zt. stillschweigend verlängert, da sie ja ihre Dipl. Arbeit noch anfertigen muß. Ständig verschiebt sie bei dem Prof. den Abgabetermin, da die Arbeit noch nicht ganz fertig ist, wie auch, mein Verwandter muß sich ja auch mit der Materie des Themas erst beschäfitgen. Natürlich ist der ganze Fall schwer nach zu vollziehen, aber die Suizid-Drohungen u.ä. lassen einem Involvertem irgendwie den Blick der Realität verlieren. Ist in dem Falle des Bekanntwerdens der Täuschung ihrerseits, wenn sie die Arbeit als ihr eigenes Gedankengut abgibt mit rechtlichen Konsequenzen für den Schreiber zu rechnen? Kann ihm der Dipl. Titel nachträglich aberkannt werden? Ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen, eine Entscheidung zu treffen. Denn zu gerne würde ich dieser Frau das Handwerk legen.
3 Antworten
Hallo, ich bin Anja vom Studierwerk in Berlin. Vorab eins: Wir sind KEINE Ghostwriter, auch wenn derartige Agenturen häufig auch Lektorate und Korrekturen im Portfolio haben. Wir bieten diese ausschließlich an, ohne die Ghostwriting-Komponente. Wer schummelt, verliert. Immer und ausnahmslos und das muten wir niemandem zu.
Nun aber zu Deiner Frage: Du kannst vorab im Prüfungsamt die Vermutung aussprechen, dass bei der Diplomarbeit dieser Dame geschummelt wird und sie das nicht selbst schreibt. Und Dich informieren, wie Du vorgehen kannst. Allerdings ist das wohl eher die Verpfeif-Methode, auf die selten jemand gern zurückgreift.
Besser wäre es, Deinem Verwandten zu helfen, sich selbst zu helfen. Rede mit ihm und sag ihm, dass das nicht in Ordnung ist. Und dass er sich nicht durch Suizid-Drohungen erpressen lassen soll. Aktiviere gleichzeitig die Familie, am besten ein Familienmitglied oder jemanden aus seinem Freundeskreis, auf den er hören wird. Es ist illegal, was er tut. Und auch, wenn er selbst dafür nicht belangt wird, so kann ihm das zumindest den Ruf schädigen, wenn das rauskommt. Wenn er wirklich den Blick für die Realität verloren hat, dann finde einen oder auch mehrere Wege, seinen Blick wieder zu schärfen. Er ist derjenige, der gerade auf dem Holzweg ist und den muss er verlassen.
Alles Gute!!!
Das kommt sogar sehr stark auf den Prof an. Und die jeweilige Prüfungsordnung natürlich auch. Die sind von Uni zu Uni teilweise sehr unterschiedlich und räumt den Profs mehr oder weniger Rechte ein. Kommst Du an den Prof ran, also kennst Du dessen Namen?
Den Namen kenne ich nicht, aber vielleicht könnte ich den raus finden. Wobei das auch alles etwas merkwürdig ist, der Prof., bei dem die Arbeit abzugeben ist, ist nun zum 01.10. im Ruhestand. Aber was soll ich dem sagen? Ihre Studentin lässt schreiben? Von einem Ehemaligen an dieser TH ? Ich möchte so gerne Klarheit schaffen. Dann bleibt mir wohl doch nur der Weg über die TH mit einem kleinen Wink an den Prüfungsausschuß.
Schau mal hier:
http://www.zeit.de/studium/uni-leben/2012-08/ghostwriting-agentur-kritik
Strafbar macht sich nur der Student, der mitsamt der eidesstattlichen Erklärung die Arbeit abgibt. Ob man da aktuell schon was machen kann, bezweifle ich, da sie diese Erklärung ja noch nicht abgegeben hat.
Danke, das habe ich mir schon gedacht. Wenn sie die Arbeit dann endlich mal abgibt und diese als die ihre ausgibt, begeht sie den Betrug. Nur der Witz ist ja, ihre Aufenthaltsgenehmigung wird somit immer weiter verlängert. Kommt mir schon fast wie geplant vor. Sie hängt wie eine Zecke an meinem Verw. und will scheinbar nie fertig werden. Daher hätte ich die Sache gerne schon vorzeitig klar gestellt.
Ihm nicht. Aber die Ghostwritingtätigkeit ist nicht nachweisbar, wenn er die ansich sauber angefertigt hat.
Nun ja, die halbe Verwandtschaft weiß um diese Geschichte und irgendwie traut sich keiner, etwas zu unternehmen. Daher bin ich jetzt fast am Platzen und möchte diese Dipl.Arbeit eigentlich gerne vor deren Fertigstellung beenden.
Danke Anja für die Antwort. Ja, das Reden habe ich und auch andere nahe stehende Verwandte schon probiert, aber irgendwie stoßen wir da auf Granit. Irgendwann war mal von Korrekturlesen die Rede, grammatikalische Verbesserungen usw. also eigentlich Dinge, die im Bereich der Normalität liegen. Daraus entwickelte sich eine ganz fiese Erpressung und irgendwie dachte mein Verwandter, Augen zu und durch. Arbeit schreiben und dann bin ich sie los. Irgendwie zieht sich die ganze Sache hin, er ist in einer großen, namenhaften Firma als Ing. angestellt und ich fürchte doch sehr, dass ihm die ganze Geschichte früher oder später um die Ohren fliegt. Kannst dur mir sagen, wie lange die Abgabe einer Dipl. Arbeit hinaus gezögert werden kann? Kommt das auf den zuständigen Prof. an? Ich meine, da ihr Visum nach 10 Jahren Aufenthalt hier zum Zwecke des Studiums eigentlich abgelaufen ist. Ich würde es ja gerne "hinten rum" lösen wollen.