Was ist wenn ich meine Sozialstunden nicht schaffe?
Ich wurde zu 240 Sozialstunden verurteilt und muss diese ab Mai in einem Museum machen was nur jeden 2ten Tag für wenige Stunden auf hat. Im September beginnt aber schon mein Studium (im nicht EU-Ausland). Wenn ich bis dahin nicht fertig sein sollte, können mir die Stunden dann erlassen werden bzw. kann es so gemacht werden dass ich sie bei erneuter Einreise nach D zu Ende machen kann ohne dass meine Strafe irgendwie verschärft wird?
Es wäre außerdem auch besser wenn ich schon mitte August ausreisen würde zwecks vorbereitung vor Ort.
6 Antworten
Für seinen Mist muss man gerade stehen. 240 Sozialstunden bekommt man nicht mal im vorbei gehen. Streng dich an es zu schaffen. Außerdem kannst du mit deinem Betreuer reden ob man dir eine Stelle zuweisen kann an der du mehr in kurzer Zeit leisten kannst. Aufschieben kann man die Sozialstunden nicht.
Vorab schon mal, Sozialstunden werden nicht gestundet.
Wenn Sozialstunden nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeleistet werden können, könnte man nur eine zeitnahe Fristverlängerung beantragen. Hier sollte eine ausreichende Begründung warum und wieso den Antrag unterstützen.
Wenn das zeitlich auch nicht zu schaffen ist, kann auf Antrag die Reststunden in eine Geldwertesumme umgerechnet werden und durch Zahlung erledigt werden. Das wäre in dem geschilderten Fall der beste Ausweg.
Nichts tun wäre die schlechteste Alternative, da nach Fristablauf die fehlenden Stunden in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Sollte der Haftantritt nicht erfolgen, würde ein Haftbefehl ergehen und nach einem gefahndet werden. Die Ausreise aus der Bundesrepublik würde da auch in einem schlechten Licht stehen.
Wenn du die Sozialstunden nicht voll ableisten kannst, dann wende dich umgehend an die Stelle, welche dich zur Leistung der Sozialstunden verurteilt hat. Schildere deine Situation. Vielleicht gibt man dir einen Aufschub, oder man entscheidet sich dafür, dass du als Gegenleistung Geld zahlen musst. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du sofort aktiv wirst. Die Sozialstunden werden dir nicht erlassen, da es sich um eine Strafe handelt. 240Stunden ist schon eien ganze Menge. Wenn du nicht reagierst und ausreist, wird gegen dich ein Haftbefehl ausgestellt und du wirst zur Fahndung ausgeschrieben. Das könnte dann eine Haftstrafe nach sich ziehen.
Dann solltest du noch mal mit deinem Zuständigen Betreuer reden, ob du die Stunden nicht woanderes abarbeiten kannst.
so einfach zu sagen ich studiere im Ausland und muss/will da noch vorher hin, das geht nicht.
Desweitern sollten 240 Stunden in 3 Monaten doch durchaus machbar sein.
gibt es in diesem museum denn nur während der öffnungszeiten etwas für dich zu tun ?