Dienstplan einfach geändert ohne Bescheid zu geben?

4 Antworten

Aber jetzt zu meiner Frage darf sie das einfach? Ohne mir Bescheid zu geben?

Ganz einfach: Nein!

Wenn der Arbeitgeber den Dienstplan einmal bekanntgegeben hat, dann hat er sein diesbezügliches Weisungsrecht (Bestimmung der Lage der Arbeitszeit) nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" verbraucht.

Der einmal bekanntgegebene Dienstplan ist dann auch für ihn verbindlich und kann nur mit Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers geändert werden; einseitig ist das dem Arbeitgeber nur dann erlaubt, wenn es ohne die Änderung zu für den Arbeitgeber unzumutbaren personellen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Betrieb kommen würde (alleine "personelle Engpässe" reichen dafür nicht aus).

Ohne Absprache geht es nicht

Nein, darf man sich auch nicht gefallen lassen...

Dürfen die das überhaupt so kurzfristig, ohne den Betriebsrat zu fragen? Also bei uns geht das nicht.

Principessa99 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 10:16

Ja meine Chefin macht was sie will😂

verreisterNutzer  09.05.2020, 10:18
@Principessa99

Darf sie aber nicht. Der Dienstplan, muss genehmigt werden. Und danach können Änderungen zwar gemacht werden, aber nur wenn beide Parteien damit einverstanden sind oder der Betrieb eine Notsituation hat.

Familiengerd  09.05.2020, 16:39
@verreisterNutzer
Der Dienstplan, muss genehmigt werden.

Wer sagt denn, dass es hier einen Betriebsrat gibt, der mitzubestimmen hätte?