Darf mein Chef den Dienstplan ändern?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Darf er nicht.

Das Arbeitgericht Berlin hält es dabei im Regelfall für angemessen, wenn
die notwendige Umstellung des Dienstplans vier Tage vorher angekündigt
wird (Az.: 28Ca 10243/12). Liegt keine Notlage vor und wurde die
Ankündigungsfrist nicht eingehalten, müssen Arbeitnehmer es
grundsätzlich nicht hinnehmen, wenn der Chef den Einsatzplan kurzfristig
ändert. 

http://www.eu-stellenangebot.de/fachartikel/wie-kurzfristig-darf-der-chef-den-dienstplan-aendern/


KhushRaho 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:02

Danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort :)

So kurzfristig- nein. Und wenn natürlich nur nach Absprache/ Information! Woher sollst Du das denn so fix wissen?

Ich kenn das schon, man ist ja ggf. bereit, flexibel zu sein, aber a) ohne Vorwarnung und b) wenn man doch längst bekannt gab,d ass man da einen Termin hat  :-S

Es tut Dir leid, aber es geht wegen dem schon länger geplanten Termin nicht..

KhushRaho 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:03

Danke für deine schnelle Antwort, jetzt bin ich beruhigt.

Da wird dein Chef Pech haben! 

Wenn du frei hast und von nichts weißt, kannst du nicht dort hingehen und das wissen. Außerdem, wenn es geplant war das du frei hast, kann er nicht damit rechnen das du von ein auf dem anderen Tag dann doch kannst, denn in seiner Freien Zeit kann man ja auch im Urlaub sein oder sonst was.

Er darf an sich also schon, muss aber Informieren und nicht von heut auf morgen ohne dein wissen und vor allem nicht wenn du eh Frei hast, das du doch arbeiten sollst plötzlich. Denn das kannst du ja nicht wissen und wenn du Termine hast an deinen eigentlich Freien Tagen dann ist das so.

Wenn es zum Gespräch kommt, sag du wusstest davon nichts weil du normalerweise Frei hattest und Termine hattest die du dir extra auf freie Tage gelegt hast.

Wenn ein Dienst-/Schichtplan einmal feststeht und die MA darüber informiert sind, kann der AG diesen nicht einseitig ändern. Er ist dann i.d.R. auf das Entgegenkommen der MA angewiesen.

Von einem Tag auf den anderen ist das sowieso nicht erlaubt und der AN ist nicht verpflichtet sich jeden Tag mehrmals zu vergewissern ob sich seine Arbeitszeiten geändert haben, wenn er seine Arbeitszeit schon mitgeteilt bekommen hat.

Änderungen müssen außerdem mindestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Der Ankündigungstag zählt da aber nicht dazu. Geregelt ist das im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Arbeit auf Abruf), auf das sich die Rechtsprechung regelmäßig beruft, da es sonst im Gesetz keine eindeutige Fristsetzung gibt.

Nö darf er nicht - außerdem, wenn er es dir nicht mal sagt, woher sollst du es dann wissen? Erklär ihm das mal sachlich...