Dienstleistung erbracht,kein Vertrag aber, Kunde zahlt nicht?

6 Antworten

es wäre seitens des Hochzeitspaar eine Art ungerechtfertigte Bereicherung. Du hast die Dienstleistung mit Gewerbe erbracht.

Somit müßte man bei uns einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen lassen. Dem sollte das Hochzeitspaar nicht widersprechen. Dann kann der Gerichtsvollzieher das notfalls pfänden

Wie es in Ösiland aussieht, weiß ich nicht

Hilfe zur Selbsthilfe - alles andere bringt dich nicht weiter!

Oder du bezahlst fähige Leute, die dein Forderungsmanagement betreiben.

Was ich versuche dir zu erklären ist Folgendes:

Viele Menschen sind befugt - doch sehr viele nicht befähigt!

Die Befugnis hast du mit der Gewerbeanmeldung erworben.

Die Befähigung Unternehmer zu sein, jedoch nie angeeignet.

Du weißt nicht, welche Voraussetzungen für das Zusatndekommen von Verträgen erfüllt sein müssen.

Du stellst Leistungen in Rechnung, ohne zu wissen, wie du deine Ansprüche aus dem Vertrag ggf. auch durchsetzen kannst.

Ich weiß natürlich, dass dich mein Geschwätz momentan überhaupt nicht interessiert.

Du brauchst keine Lebensläufe schreiben. Die Fakten jedoch so aufzubereiten, dass sich auch ein Ungeübter den Sachverhalt vorstellen kann - wäre hilfreich.

Handelt es sich tatsächlich um einen rechtswirksamen Dienstvertrag?

Beim Dienstvertrag verpflichtet sich jemand, eine Vergütung zu bezahlen und dafür eine bestimmte Dienstleistung zu erhalten. Die Vergütung erfolgt erst nach Erbringung der Dienstleistung. ... Der Dienstvertrag ist in § 611 BGB bis § 630 geregelt und bezieht sich auf die Leistungserbringung sämtlicher Dienste.

Oder eventuell um ein unverbindliches Angebot?

Meine Frage:

Ist in deinen AGB geregelt wie der Dienstvertrag zustande kommt?

Wie läuft bei dir das ganze Prozedere von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Veranstaltungstag ab.

Ich kenne die Abläufe lediglich durch befreundete "Eventmanager", die mal mehr oder weniger für ihre Auftraggeber erledigen.

Was bei allen gleich ist, ist das der Kunde wissen will, was ihn der Spaß am Ende kostet und der Auftragnehmer sich vor Ort ein Bild über seine Möglichkeiten macht.

Anschließend wird der Auftrag im Detail ausgearbeitet. Etwa welche Musik gespielt werden soll.

Wusste der Kunde welche Leistung für welchen Preis geliefert wird?

Und hat der Kunde dir gesagt: "Ja - dass will ich?".

Wurde vereinbart wann die vereinbarte Vergütung und wie bezahlt wird?

Also eigentlich ist sowas empfangsbedürfig, sprich per post. per email hält das angebot nur so lange, wie ihr im kontakt steht (also täglicher austausch). und wenn nix mehr kommt, sind die auch nicht an irgendwas gebunden. mfg.

leecher88 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 15:29

Das heißt auch wenn die Dienstleistung erbracht wurde, steht mir mein Geld nicht zu ?

Panzerkraft  05.12.2019, 15:30
@leecher88

genau, kein geld

Droitteur  05.12.2019, 15:54
@Panzerkraft

Das wäre doch unfair, wenn man hierauf keinen Anspruch hätte, oder nicht?

Verträge sind nicht immer formgebunden, das geht auch ohne Post.

Panzerkraft  06.12.2019, 14:12
@Droitteur

nicht alles ist halt fair und in diesem fall muss es formgebunden sein, sonst könnte jeder betrüger per email andere abzocken und geld verlangen und dann nachhinein klagen

Droitteur  06.12.2019, 14:32
@Panzerkraft

Das Recht selbst hat schon den Anspruch, fair zu sein; was nicht immer klappt, ist die Durchsetzung, aber das ist eine andere Baustelle.

Soweit es hier unfair wäre - du scheinst dem auch nicht zu widersprrechen -, hat sich die Gesetzgeberin auch tatsächlich nicht gedacht, dass der arme DJ umsonst arbeiten musste. Verträge sind grundsätzlich nicht formgebunden; man muss sie im Zweifel natürlich beweisen können - damit nicht die Betrüger kommen, die du zu Recht erwähnt hast.

Panzerkraft  09.12.2019, 19:57
@Droitteur

hin oder her, ich weiß wovon ich spreche, warum soll ich jetzt also daran zweifeln.

Droitteur  09.12.2019, 20:43
@Panzerkraft

Dass es unfair wäre, wenn es wirklich so wäre, gibt dir die Chance, das zum Anlass zu nehmen, nochmal darüber nachzulesen.

Aber keiner zwingt dich zu deinem Glück.

Du erbringst eine Dienstleistung ohne Vertrag, ohne Anzahlung. Da muss man leider auch sagen: selbst Schuld. Wenn du so im gewerblichen Sektor unterwegs bist wirst du nicht lange bestehen.

Das Problem ist, du bist in der Beweispflicht, kannst aber nichts vorweisen. Wer sagt, dass es kein Gefälligkeitsdienst war oder per Telefon andere Absprachen getroffen wurden? Gibt es zumindest einen E-Mail Verkehr? Du erbringst eine Leistung ohne vertraglichen Rahmen. Natürlich könntest du einen Mahnbescheid erwirken und dann? Dann sagt das Brautpaar: "sorry, aber es gibt keinen Vertrag dazu. Was sollen wir bezahlen? Es wurde nichts konkret vereinbart" und denn? Guckste erst blöd aus der Wäsche.

Droitteur  14.12.2019, 20:52

Dann läuft das Brautpaar Gefahr, dass ihm nicht geglaubt wird. Nicht verwischen, dass das, wenn, dann für beide ein Risiko ist.

Ein professioneller DJ, möglicherweise nicht einmal persönlich bekannt, dann müsste man sich mal die ganze Konversation davor und danach anschauen. Wenn da ernsthaft Andeutungen dafür gewesen wären, hätte der Fragende ja wohl mit Sicherheit angegeben, wenn das Paar nunmehr behauptet, dass nur ein Gefälligkeitsverhältnis vorlag. Angesichts dessen wäre es daher doch sehr einseitig, hier dem Brautpaar bessere Chancen zu attestieren.

Du hast eine Dienstleistung geleistet. Schreibe denen eine Zahlungserinnerung und wenn diese ignoriert wird, spare Dir die Mahnung etc. und suche Dir einen Rechtsanwalt.

PeterP58  05.12.2019, 15:36

bzw. "Inkasso-Unternehmen".