Hauptjob öffentlicher Dienst, wieviel Stunden als Nebenjob erlaubt?
Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst in Hamburg, würde gerne einen Nebenjob zusätzlich machen ... Gibt es in diesem Fall eine Obergrenze an Stunden die ich nicht überschreiten darf ? Oder reicht es lediglich aus, wenn mein Arbeitgeber das "absegnet" ? Grüße
2 Antworten
Bist du Beamte/r oder tariflich beschäftigt?
Falls Beamte/r, dann musst du im Hamburgischen Beamtengesetz in den Paragrafen 70 - 79 nachlesen.
Wenn du nach den Maßgaben des TVöD beschäftigt bist, dann sind Nebentätigkeiten nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Sie können aber untersagt werden, wenn der Hauptjob dadurch beeinträchtigt wird.
Da ja auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten sind, darf die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.
Mit anderen Worten: Neben einer Vollzeittätigkeit ist noch ein Nebenjob von 9 Wochenstunden möglich.
Lies dazu im Paragrafen 3 des TVL den Absatz 4:
(4) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.
Die Verwaltung möchte durch die Unterschrift nur bestätigt sehen, dass einer deiner Vorgesetzten , denen du ja die Nebentätigkeit anzeigen musst, darüber befunden hat, ob sie nicht untersagt werden muss.
Ja, es gibt eine Obergrenze.
Bei Bundesbehörden sind das 8 Stunden pro Woche.
Auch brauchst du die Zustimmung deiner Dienstbehörde.
... kann man das irgendwo nachlesen ? Was ist der Hintergrund der 8 Stunden ? Eigtl. nur der, dass man sonst seinen Hauptjob "gefährdet" , oder ? Also im Sinne, zu viel Zeit für die Nebentätigkeit draufgeht und man Gefahr läuft, dass man den Hauptjob nicht mehr gewissenhaft ausführen kann ?
So ist es.
Danke für die tolle Antwort. Ich bin nur angestellter im ÖD nach TVL.Die Verwaltung möchte jedoch eine Unterschrift des Vorgesetzten, somit ist es scheinbar doch genehmigungspflichtig? Oder ist das evtl. nur eine interne Regelung ?