Dienstabbruch nach Körperverletzung -Lohnabzug rechtens?

4 Antworten

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber immer dann (vorübergehend) die Lohnfortzahlung bis zur Klärung des Sachverhaltes einstellen, wenn a) keine Arbeitsleistung erfolgt ist und b) für den fraglichen Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wurde.

Meine Bewertung: Du hättest gut daran getan, sofort zum Arzt zu gehen, und zwar aus zwei Gründen:

  1. um sicherzustellen, dass durch das Ansprucken keine Infektion erfolgt ist, und
  2. hätte Dir das die Lohnfortzahlung gesichert.

Das Argument, es sei Wochenende gewesen, ist natürlich unsinnig - es gibt Notaufnahmen in Krankenhäusern.

Sollte sich der AG nicht überzeugen lassen, Dir aufgrund dieses unschönen Vorkommnisses wenigstes den Arbeitslohn weiterzuzahlen, wirst Du wohl den Klageweg einschlagen müssen. Dann wird ein Richter darüber entscheiden.

Allerdings weise ich darauf hin, dass es Arbeitgeber nicht gerne haben, wenn sie von Mitarbeitern vor das Arbeitsgericht gezerrt werden, und spätestens dann, wenn sie verlieren, ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

Ich an Deiner Stelle würde mir in dieser Hinsicht überlegen, ob sich der ganze Aufwand lohnt, würde wahrscheinlich auf den Lohn verzichten und mir einen neuen Arbeitgeber suchen.

Für eine richtige Antwort fehlt es hier an einigen Informationen

Wurde die Körperverletzung von dir zur Anzeige gebracht? Hast du laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Atestpflicht ab dem ersten Tag, oder gilt bei dir die gesetzliche Regelung mit Atestpflicht ab dem 3. Tag? Besteht dein Arbeitsverhältnis schon länger als 4 Wochen, denn andernfalls gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist eine nachträgliche Krankschreibung erfolgt?

So nun zur Antwort:

Körperverletzung ist kein Grund für einen Dienstabbruch, da es nicht zwingend ist, dass man nach einer Körperverletzung gesundheitlich nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Wenn man mir ein einzelnes Haupthaar ausreißt, dann wäre das sicherlich eine Körperverletzung. Genauso sicher ist allerdings, dass ich durch diese Körperverletzung nicht an der Verrichtung meiner Arbeit gehindert wäre.

Beim Anspucken dürfte dies ähnlich sein.

Nach meiner Rechtsauffassung würde ich dir das Recht auf "vorübergehende Verhinderung" laut §616 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html zusprechen, und zwar für die Zeit, die du benötigst um die Körperverletznug zur Anzeige zu bringen. (bin ich mir aber nicht sicher - ist nur meine Ansicht)

Meines Erachtens ist dein Arbeitgeber in diesem Fall nicht gesetzlich verpflichtet deinen Lohn für die gesamte Schicht zu bezahlen, ob ein guter Arbeitgeber bei einem solchen Vorfall dies trotzdem täte, steht auf einem andern Blatt Papier

Anders sieht es natürlich aus, wenn dich ein Arzt wegen dieses Vorfalls nachträglich krank schreiben sollte

Wie begründest du denn den Dienstabbruch? Du bist angespuckt worden, ok, das ist nicht schön. Aber du bist nicht körperlich verletzt und ich wüsste jetzt nicht was dich am Weitermachen hindert. Um dir deine Frage genau beantworten zu können müsste man die Regelungen im Arbeitsvertrag und ggf. Betriebsvereinbarungen zu diesen Themen kennen.

Familiengerd  11.10.2018, 12:11
Aber du bist nicht körperlich verletzt

Es ist trotzdem Körperverletzung!

verreisterNutzer  11.10.2018, 14:18
@Familiengerd

... und somit ein Straftatbestand!

Sanja2  11.10.2018, 17:00
@verreisterNutzer

und das rechtfertigt noch immer keinen Dienstabbruch. Ich kann doch auch nicht, nur weil mir jemand unrecht tut nicht in die Arbeit gehen oder von dort einfach abhauen.

verreisterNutzer  11.10.2018, 21:09
@Sanja2

Das ist insofern richtig, wenn der Dienstabbruch ohne Information an den Arbeitgeber erfolgte. Der Fragesteller hätte (ggf. fernmündlich) seinen Vorgesetzten informieren müssen, dass er seinen Dienst aufgrund des Vorkommnisses abbricht und auf direktem Weg zu einer ärztlichen Versorgung geht ==> siehe als Ergänzung hierzu auch meine eigene Antwort.

Fazit: Hat er den Dienst ohne Mitteilung abgebrochen, würde ich ihm (falls eine zeitliche Lücke zwischen Dienstabbruch und Beginn der AU-Bescheinigung existiert) auch keinen Lohn zahlen.

Ja den das war kein grund zum Abbruich des Dinstes es sei den du wärst dan zum arzt gegenagen!

Wachmann1104 
Beitragsersteller
 11.10.2018, 00:23

Sehe ich etwas anders, da hier eine Körperverletzung durch anspucken vorliegt, habe ich aus Gründen der Eigensicherung das Recht zum Dienstabbruch und der Arztbesuch konnte nicht erfolgen, da Wochenende. War aber Montags beim Doc.

Sanja2  11.10.2018, 07:37
@Wachmann1104

hat da jemand Dynamit gespuckt? Ich verstehe deine Entscheidung absolut nicht.

verreisterNutzer  11.10.2018, 14:19
@Sanja2

Warum verstehst Du das nicht? Der Angreifer kann z.B. AIDS-infiziert sein...

Sanja2  11.10.2018, 16:57
@verreisterNutzer

selbst wenn er es wäre wirst du es deswegen nicht haben. Und selbst wenn er es hätte hilft dir der Dienstabbruch herzlich wenig.