Verpflichtung zur Dienstkleidung ohne Umkleideraum?
Ich arbeite in einem Dienstleistungsbetrieb, der sein produktive Arbeit im Außendienst, also beim Kunden zu Hause, leistet. Wir sind ein kirchlicher Tendenzbetrieb.
Nun möchte unser Chef eine Dienstkleidung einführen und uns verpflichten diese zu tragen. Die Mitarbeitervertretung hat dem zugestimmt.
Natürlich kann mein Chef mich verpflichten, in meiner Arbeitszeit eine Dienstkleidung zu tragen. Aber wir haben keine Umkleideräume.
Kann mein Chef von mir fordern, dass ich mich auf der Toilette umziehe? Oder kann er von mir Fordern den Arbeitsweg, der ja meine Privatzeit ist, mit Arbeitskleidung zu verbringen???
6 Antworten
https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsrecht/dienstkleidung-was-darf-der-arbeitgeber-vorschreiben/
"Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Umkleidezeit eine vertraglich geschuldete Arbeitszeit darstellen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie – ausschließlich – dem Bedürfnis des Arbeitgebers dient und nicht ebenso ein Arbeitnehmerbedürfnis darstellt. Zu verneinen ist ein ausschließliches Bedürfnis des Arbeitgebers dann, wenn die Dienstkleidung zu Hause angelegt werden und ohne Weiteres auf dem Weg zur Arbeit getragen werden kann. Diese Voraussetzung liegt allerdings nur dann vor, wenn die Dienstkleidung nicht besonders auffällig ist, das heißt der Arbeitnehmer nicht bereits auf offener Straße als ein ebensolcher seines Arbeitgebers erkannt werden kann. Hierfür muss nicht lediglich ein gut lesbares Firmenlogo ausschlaggebend sein – es genügt bereits eine auffällige, weil bekannte, Farbkombination, die den Arbeitnehmer einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Im Fall der Bejahung einer auffälligen Kleidung ist dem Arbeitnehmer unter Beachtung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Ankleidung zu Hause nicht zuzumuten, sodass es sich bei dem Umkleiden ausschließlich um eine fremdnützige Tätigkeit handelt."
Hängt also vom genauen Aussehen der Kleidung ab.
Danke! Sehr hilfreich in der Frage.
Auf was für einer Toilette (beim jeweiligen Kunden zu Hause) würdest du dich denn umziehen wollen? Ich vermute einmal, dass du eine ganze Reihe von Kunden pro Tag abfährst. Würdest du dann jedes Mal beim Kunden in deiner Privatkleidung an der Haustür erscheinen, dich auf dessen Toilette umziehen, und nach deinem Einsatz, der vielleicht 20 min oder 1 h dauert, wieder zurück umziehen, um außerhalb der Häuslichkeit deiner Kunden nicht in deiner Dienstkleidung herumzufahren?
Wenn es auf eurer Dienststelle keine Umkleideräume gibt, dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass ihr euch entscheidet, entweder die Dienstkleidung schon zu Hause anzulegen, oder aber dies in der Toilette zu tun (wie ihr es lieber möchtet).
Es kann nicht gefolgert werden, dass die Idee einer Dienstkleidung wegen des Mangels an Umkleideräumen ganz verworfen werden muss. Immerhin müsste es dann zwei Umkleideräume geben, einen für Frauen und einen für Männer. Und wenn in der Dienststelle kein Platz für die Abzweigung weiterer Räumlichkeiten ist, können die Arbeitnehmer nicht fordern, dass die ganze Dienststelle in eine großzügigere Örtlichkeit umziehen muss. Ich denke, man könnte aber verlangen, einen Ablageplatz (ein Schließfach) für die Privatkleidung in der Dienststelle zu haben.
Da bist du falsch informiert. Aus arbeitsrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber, wenn er auf Dienstkleidung besteht auch die Umkleideräume zur Verfügung stellen, oder die Dk zu Hause an und Ausziehen lassen aber dann die Wegezeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Arbeitszeit rechnen.
Kommt auch darauf an wie groß der "Betrieb" ist. Es müssen dann sowieso Sozialraum und ggf. Umkleideräume vorgesehen werden.
Zieh das doch einfach zuhause an. Ich glaube der Arbeitsweg ist auch keine Privatzeit, da der direkte Arbeitsweg auch von der Versicherung gedeckt ist und, sollte etwas passieren, das ein Arbeitsunfall wäre.
Der Arbeitsweg ist völlig unumstritten Privatzeit. Sonst müsste der Arbeitgeber ihn als Arbeitszeit bezahlen. Das ich auf dem Arbeitsweg über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert bin, hat damit nichts zu tun. Es gibt umgekehrt auch Zeiten in denen ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bezahlt wird, und doch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist. Wenn ein Mitarbeiter z.B. Rufbereitschaft hat, aber sich in dieser Zeit aufhalten kann, wo er will. Dann ist er nur versichert, wenn tatsächlich das Telefon klingelt.
Ja.. du kannst dich auf der Toilette umziehen oder die Kleidung zuhause anziehen... in deiner privatzeit ist es ja egal ob du deine eigene Kleidung anziehst oder Dienstkleidung... kannst ja nicht nackt in die Arbeit kommen
Das stimmt so nicht.
Wenn der Arbeitgeber eine besondere Bekleidung die z.B. ein dickes Logo usw. trägt dann muss man die nicht zuhause Anziehen und so zur Arbeit kommen sondern erst vor Ort, siehe Link in meiner Antwort.
Dann kann sie er es ja auf der Arbeit anziehen
Glückwunsch Sherlock
Habe ich doch geschrieben...
ja und das auch:
"oder die Kleidung zuhause anziehen... in deiner privatzeit ist es ja egal ob du deine eigene Kleidung anziehst oder Dienstkleidung"
darauf bezog sich dann mein "Das stimmt so nicht."
Daraufhin ruderst du mit deiner Aussage so weit zurück wie der Teil der offensichtlich nicht falsch ist und hast damit ein ganz anderes Ergebnis als in deiner ursprünglichen Antwort.
Gemeint war die Toilette unserer Dienststelle. Der Weg zum Kunden ist Arbeitszeit. Und während der Arbeitszeit kann ein Arbeitgeber selbstverständlich das Tragen von Dienstkleidung einfordern. Es ging um den Weg zwischen zu Hause und dem Arbeitsplatz.