Diebstahl wegen Tasche?

11 Antworten

Rein formell hast du die Sachen dem Eigentümer entzogen. Und damit ist der Diebstahl vollendet. Deine Behauptung kann eine Schutzbehauptung sein.

Wenn der Verdacht eines Diebstahls gegeben war., warum hat die Verkäuferin nicht die Polizei gerufen. Warum nachträglich den Ausweis vorzeigen? Würde ich nicht machen.

Solange du den Kassenbereich passiert hast, begehst du auch keinen Diebstahl.
wollte mir dort was zu trinken kaufen
hab es in meine Tasche getan weil ich es nicht tragen wollte.

Fazit:

Du hast vielleicht unüberlegt gehandelt.

Dennoch ist die Reaktion der Verkäuferin durchaus nachvollziehbar.

Insbesondere, wenn es sich bei der Tasche um eine Handtasche handelt und du als Schülerin mit anderen zusammen in den Pausenzeiten einkaufen warst.

Tatsache ist:

Du hättest einen Einkaufswagen oder einen Korb nutzen können.

Eine Getränkeflasche hättest du nicht unbedingt in die Tasche stecken müssen.

Es kommt vermehrt zu Diebstählen, Sachbeschädigung, usw., wenn Gruppen von Schülern in den Pausen einkaufen.

Kontrollen an den Kassen sind kaum möglich.

Die Rechtslage

Der Kaufvertrag kommt mit der Bezahlung der Ware zustande.

Zu den vertragstypischen Pflichten des Käufers gehört die Bezahlung der Ware.

Das heißt: Solange du dich im Laden aufhältst, kannst du deine Kaufabsicht ändern und die Ware jederzeit zurück in Regal stellen.

Deinen Ausweis brauchst du selbstverständlich nicht nachträglich zeigen.

Gut zu wissen:

Penny hast das Hausrecht und setzt Hausverbote konsequent um.

Gesamtschule bekommt Hausverbot im Supermarkt aufgebrummt

Essen. Für Schüler ist jetzt Schluss im Penny-Markt in Essen-Altendorf: Der Discounter hat ein Hausverbot für Schüler zwischen 8 Uhr und 15.30 Uhr eingeführt.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.derwesten.de/staedte/essen/essen-altendorf-schueler-penny-hausverbot-id227766717.html

Wenn du ohne zu zahlen den Penny verlassen hast, dann ist das eindeutig Diebstahl. Wenn dich die Mitarbeiterin vor der Kasse angesprochen hat, dann ist es kein Diebstahl.

furbo  18.03.2020, 07:32
Wenn dich die Mitarbeiterin vor der Kasse angesprochen hat, dann ist es kein Diebstahl.

Das ist falsch.

kikicxcklxcker 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 07:01

wie gesagt ich war noch mitten im laden. Danke!

Immerhin hast du den Tatbestand des Diebstahls erfüllt. Zwar warst du noch im Laden, hast dir aber durch das Einstecken in deine Tasche die Sache zugeeignet und dem Zugriff des Eigentümers entzogen. Google unter dem Begriff "Gewahrsamsenklave". Das was man dir unterstellt, ist kein Versuch, das ist vollendeter Diebstahl.

Merke: Zur Begehung des Diebstahls ist das Passieren der Kasse NICHT erforderlich!

Man könnte dir allerdings einen entschuldigenden Erlaubnistatbestandsirrtum zubilligen, der zu fahrlässigem Handeln führt = fahrlässiger Diebstahl ist nicht strafbar.

Nachteilig ist, dass dein Verhalten lebensfremd wirkt. Jeder Ladendieb handelt nach deinem Muster. Im Falle eines Strafverfahrens würde dir kaum einer glauben.