Anzeige gegen Diebstahl gegen Ex - machbar?
Sie rückt hochwertige Sachen, die auf meinen Namen bestellt waren, nicht mehr heraus obwohl ich diese noch abbezahlen muss. Kann ich sie anzeigen wegen Diebstahl? Wie ist die Vorgehensweise und Beweislage etc.?
6 Antworten
Da kommt wohl nichts heraus bei einer Anzeige. Egal, ob du ihr Verhalten als Diebstahl oder Unterschlagung ansiehst, wird sie sich auf eigene (finanzielle?) Ansprüche dir gegenüber berufen. Und bis zu deren Erfüllung will sie die Sachen vermutlich als Sicherheit behalten. Damit fehlt es an der "Rechtswidrigkeit" der Zueignung. Strafanzeige wird also mit zieml. Sicherheit eingestellt. Dir bleibt allein die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen.
naja wenn sie auf deinen namen gekauft sind und du sie bezahlst gehören sie ja dir... solange du sie ihr nicht geschenkt hast.
einfach mal bei der polizei vorbeistiefeln und die sachlage erläutern. die werden dir sagen was geht und was nicht und dir eventuell raten einen anwalt einzuschalten
aber klar. Es reicht die Bestellbestätigung und am besten noch eine Empfangsbestätigung der Artikel als Beweis. Darüber hinaus gilt bei Aussage gegen Aussage, dass du sowas nicht einfach in den Raum stellst. Dir würde ich das hier sofort glauben.
Biete ihr nochmal den normalen Weg an, dass sie ein letztes mal die Chance hat, dir die Sachen wieder zur Verfügung zu stellen. Gehe danach am besten direkt zum Anwalt...
reicht auch ein Kontoauszug aus aus dem hervorgeht das monatlich deswegen abgebucht wird falls man die Bestellbestätigung/Rechnung nicht mehr findet??
droh ihr doch erstmal mit der anzeige, dann rückt sie schon damit herraus
wenn das nix hilft, hast du bestimmt noch die unterlagen, da du die sachen ja noch abbezahlen musst und damit auch sichere beweise das sie die sachen unterschlägt
Ja,ist strafbar!Zeige sie einfach an,dann bekommste das Geld/die Sachen zurück(oder deine Ex muss sie bezahlen)
Nix strafbar. Das ist allein ein zivilrechtlicher Streit im Rahmen der Trennung.