Verleitung zum Diebstahl - gibt’s sowas?
Angenommen ich lasse meine Tasche sichtbar im Auto liegen, gibt’s dann sowas wie den Vorwurf, ich hätte den Dieb dazu verleitet?
Den Straftatbestand selbst gibt es ja nicht, aber hätte ich dadurch selbst negative Komsequenzen? kann es sein, das die Versicherung dann nicht für den Schaden aufkommt, weil ich eine Teilschuld am Diebstahl trage?
6 Antworten
Naja zumindest ist es eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 14 StVO, wenn das Auto offen war.
Ansonsten ist dir da nichts vorzuwerfen.
Ja das kann sein. (Also dass die Versicherung nicht zahlt)
Selbst wenn man seinen Geldbeutel mit Kreditkarten im abegeschlossenen Handschuhfach lässt, wird das oft als (grob) fahrlässig eingestuft.
Selbstverständlich gibt es das. Versicherungen ersetzen ja zB auch keine Nicht-fest-verbauten Navis!
Da hat aber Nichts mit Recht zu tun.
Ja, es kann sein, dass die Versicherung in so einem Fall nicht zahlt. Das Problem wäre ja dann, dass ein Versicherungsbetrüger das defekte Handy, das er ersetzt haben will, einfach offen irgendwohin legt, weg geht und hofft, dass es irgendwer einschiebt. Bei der Versicherung gibt er dann an, dass ihm sein funktionsfähiges Handy geklaut wurde und bekommt ein neues funktionierendes. Das würde Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnen.
Bei der Bundeswehr wird die "Verleidung zum Diebstahl" unter Strafe gestellt. Beispiel den Spint nicht abgeschlossen oder Geldbörse auf dem Tisch liegen lassen.