ZÜP Flugbegleiterin?
Guten Abend, muss eine ZÜP machen, da ich demnächst (hoffentlich) als Flugbegleiterin anfange. Leider habe ich vor ca 1 1/2-2 Jahren einen geringfügigen Diebstahl begangen und habe nun angst, die ZÜP nicht zu bestehen...
Die Anklage wurde damals fallen gelassen, ohne Strafe oder ähnliches. War damals 19.
Hat jemand von euch Erfahrung mit der ZÜP und kann mir sagen wie streng die dort bei solchen Delikten sind?
1 Antwort
Warum fragst Du hier, wo Dir doch niemand eine richtige Antwort geben kann.
Jede Zuverlässigkeitsüberprüfung bzw. deren Auswertung ist eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters bei der zuständigen Auskunftsstelle oder beim Luftfahrt-Bundesamt.
Warte einfach ab, welchen Bescheid Du bekommst. Wichtig zu wissen ist, dass Deine Akte nicht einfach verschwunden ist, auch wenn kein Verfahren eröffnet wurde.
Da bei der ZÜP ziemlich tief gegraben wird (die letzten 10 Jahre und EU-weit), ist die Chance groß, irgendetwas zu finden, was gegen eine Person spricht.
Aber das alles sollte man vorher wissen, bevor man sich eines Vergehens oder einer Straftat schuldig macht und sich erst gar nicht bewerben, wenn man schon selbst Zweifel hat.
Wie gesagt, die Entscheidung wird nicht hier bei GF getroffen, sondern an anderer Stelle.