Diebstahl kumpel wurde Zu unrecht beschuldigt
Hey, eine Frage :)
Ein Kumpel wurde gestern in einem Supermarkt zu Unrecht beschuldigt. Er war einkaufen, und seine Sachen, die er gekauft hat, bezahlt. Als er rausging, wurde er komischerweise von 2 Männern mitgenommen in den Hinterraum des Supermarktes, diese haben dann seine Taschen kontrolliert und es hat sich festgestellt, dass er nichts geklaut hat.
Was kann er nun tun?
13 Antworten
Warum ist er überhaupt mit diesen Männern mitgegangen? Hat er deutlich seinen Willen kundgetan, dass er nicht mitgehen möchte oder hat er das freiwillig gemacht?
Falls ersteres: Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung
Zur Tasche: Warum hat er die Kontrolle der Tasche gestattet?
Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann mal auch die Tasche öffnen.
Nö, auch da kann man das nicht. Ich würde das nicht machen. Eine Kontrolle von Taschen durch wildfremde Personen ist ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre.
Wenn der Supermarkt dann dazu übergeht einfach mal jeden 10. Kunden rauszufischen und zu filzen, fändest du das gut?
Und hier scheint ja offensichtlich kein dringender Verdacht vorgelegen zu haben, sonst hätten sie ja was gefunden.
Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann mal auch die Tasche öffnen.
Genau, Bürgerrechte werden viel zu wichtig genommen.
Hör auf: Auf dringenden Verdacht muß was finden?
In dem Fall: Ja. Und zwar aus folgendem Grund:
Wenn der Kunde sich weigert "mitzugehen" müssen sie sich so sicher sein, dass sie Maßnahmen gemäß § 127 StPO ergreifen. Ansonsten müssten sie ihn auf seine Weigerung einfach gehen lassen.
Waren diese Maßnahmen NICHT berechtigt, haben die Personen, der Laden und andere ein ganz, ganz großes Problem. Weil dann läuft es nämlich auf Körperverletzung (im Zweifelsfall), Nötigung und Freiheitsberaubung hinaus.
Deswegen sollte ein Laden, der Ladendiebe (vermeintliche) "anhält" sich sehr, sehr sicher sein.
stinkertum hat vollkommen Recht.
Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat kann mitgehen und die Tasche zeigen" ist genau falschrum gedacht. Denn wenn derjenige nichts zu verbergen hat, besteht überhaupt kein Grund seine Sachen zu kontrollieren. Ein Verdacht besteht nur wenn irgendjemand ganz genau gesehen hat wie jemand Ware (!) eingesteckt hat. Das bloße Hineingreifen in Jacke oder oder Rucksack ist kein Verdacht, der "Verdächtige" kann z.B. auch mal geschaut haben ob er genug Geld dabei hat.
Da er nichts zu verbergen hatte, ist er natürlich mitgegangen
Da er nichts zu verbergen hatte, ist er natürlich mitgegangen
Falsche Einstellung. Er hätte sich hier schon verweigern müssen, grundsätzlich aus Prinzip. Die Leute hätten dann nur noch die Polizei rufen können, und dann hätte ich im Gegenzug Strafanzeige gestellt.
und dann hätte ich im Gegenzug Strafanzeige gestellt.
Weshalb denn und gegen wen denn?
Dafür steht ein Staatsanwalt nicht einmal von seinem Stuhl auf.
Sein Kommentar: "Wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt."
Übrigens, ich bin dafür, dass bei Verdacht kontrolliert wird, notfalls durch die Polizei. Diebe und Ganoven müssen jederzeit damit rechnen kontrolliert zu werden.
und dann hätte ich im Gegenzug Strafanzeige gestellt.
Weshalb denn und gegen wen denn?
Dafür steht ein Staatsanwalt nicht einmal von seinem Stuhl auf.
Sein Kommentar: "Wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt."
Übrigens, ich bin dafür, dass bei Verdacht kontrolliert wird, notfalls durch die Polizei. Diebe und Ganoven müssen jederzeit damit rechnen kontrolliert zu werden.
Weshalb denn und gegen wen denn?
Sicherheitsdienst, Nötigung.
Diebe und Ganoven müssen jederzeit damit rechnen kontrolliert zu werden.
Bist du dann auch dafür, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung abgeschafft wird?
Übrigens, ich bin dafür, dass bei Verdacht kontrolliert wird, notfalls durch die Polizei. Diebe und Ganoven müssen jederzeit damit rechnen kontrolliert zu werden.
Und genau ist der Haken. Wie willst du denn zwischen Kriminellen und ehrlichen Leuten unterscheiden wenn es keines Beweises mehr für eine Straftat bedarf um jemanden festzuhalten und was wäre in deinen Augen ein Verdacht?
Wahrscheinlich wärst du einer der Ersten der sich aufregen würde wenn er bei jedem Einkauf noch eine halbe auf die Polizei warten muss bevor er nach Hause darf, nur weil du jemandem verdächtig vorkamst. Die Gesetze sind, auf diesen Fall bezogen schon gut wie sie sind. Sie müssten nur richtig und konsequent umgesetzt werden.
Wenn es so wäre wie du es dir wünschst, dann wäre es so, dass ein harmloser Bürger gefilzt werden könnte, nur weil der den Laden verlassen möchte ohne etwas zu kaufen, weil das jemandem schon verdächtig vorkommt. Die Oma, die sich keinen Einkaufswagen nimmt und die ganzen Waren in ihren mitgebrachten Stoffbeutel packt würde hingegen niemanden interessieren, obwohl sie sich gerade tatsächlich strafbar macht.
Was soll er Deiner Meinung nach tun können, außer erwarten, dass die Supermarktdetektive sich für ihr Handeln entschuldigen. Dies allerdings ist auch das Mindeste, was er erwarten kann. Dein Kumpel ist in keiner Weise, denke ich einmal, bedroht oder derb angefasst worden. Eine Überprüfung dürfte wohl kaum strafbar sein, da von einer Annahme ausgegangen worden ist; evtl. Verdachtsgründe aufgrund eines seltsamen Verhaltens Deine Kumpels hin. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Tätlichkeiten durch die Detektive, die über das Mass der reinen Überprüfung hinausgegangen, erfolgt sind. Selbiges müsste Dein Kumpel durch Zeugen allerdings dann auch nachweisen können, um mit einem Strafantrag Erfolg zu haben.
Liebe Grüße
Er muss sich die Taschen nicht durchsuchen lassen. Er kann darauf bestehen, dass die Polizei hinzugezogen wird.
Die Frage ist eben, warum ihn die Detektive aufgefordert haben mitzukommen ?
Hat er sich etwa auffällig verhalten, was die Detektive veranlasst hat, ihn aufzufordern, mitzukommen.
Wenn sich die Detektive ihm gegenüber normal verhalten haben, also keinen körperlichen Zwang anwandten, dann bringt ihm eine Anzeige nichts.
Er könnte höchstens um eine Entschuldigung durch den Händler bitten.
In großen Firmen gibt es z. B. an den Drehkreuzen am Ausgang der Firma auch mal Sperren. Wird die Sperre aktiviert, während du da durchgehen willst, so musst du deine Tasche vorzeigen, ob du nichts aus der Firma mitgenommen hast. Diese Sperren sind erlaubt. Man bittet dich eben mal mitzukommen in einen Raum und da wird überprüft, ob du etwas mitgenommen hast.
Manchen Mitarbeitern wurde da schon Kollegen übel mitgespielt. Die haben z. B. Werkzeug in die Tasche eines Kollegen ohne dessen Wissen eingepackt. Wird die Sperre dann durch Zufall bei diesem Kollegen aktiv und er hat Werkzeug in der Tasche, führt das im Normalfall zur fristlosen Entlassung. Es sei denn er kann beweisen, dass er keinen Diebstahl begangen hat.
Ich würd über einen Anwalt Strafanzeige gegen beide Detektive stellen wegen Freiheitsberaubung und Vereumdung!!
Martin .
Ich wollt selber als Detektiv arbeiten. Wird mal Zeit das in der Branche kräftig ausgemistet wird
Er soll froh sein, dass sich das Problem erledigt hat.
Ist er ja auch, aber kann man den Supermarkt nicht anzeigen?
Was soll denn bei einer solchen Lapalie rauskommen? Die Gerichte haben genug wichtigere Fälle zu bearbeiten.
Hätte er sich geweigert mit zu gehen oder die Tasche zu öffnen, dann hätten die Detektive die Polizei geholt und die Angelegenheit hätte noch länger gedauert. Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann mal auch die Tasche öffnen.