Klauen im Supermarkt

11 Antworten

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Hi, der Verkäufer hat kein Recht, euch zu untersuchen. Das geht nur freiwillig. Jedoch kann er die Polizei anfordern. Euch solange festhalten (falls er stark genug ist) gemäß Jedermann Festnahme § 127. Und dann dauerts, das kostet Zeit und nerven. Da ihr nix geklaut habt, war Euer Entgegenkommen zwar nicht selbstverständlich, aber eine Form der Höflichkeit. Bedenke, was heutzutage geklaut wird! Gruß Osmond http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme

TIMSONBOB 
Beitragsersteller
 31.03.2012, 14:27

Danke ((:

osmond  01.04.2012, 21:00
@TIMSONBOB

Danke für den Stern, lgO

Der Verkäufer darf euch keinesfalls "untersuchen" bzw. einer Leibesvisitation unterziehen. Das darf nur die Polizei. Du kannst diesen Verkäufer notfalls sogar anzeigen.

TIMSONBOB 
Beitragsersteller
 31.03.2012, 14:16

Auch wenn wir es ihm erlaubt hätten?

theoretisch darf er es nicht, falls du aber nichts geklaut hast , ist es sinnvoller wie du es auch getan hast, die tasche zu zeigen.

ansonsten müsst ihr auf das eintreffen der polizei warten, die es dürfen

Soweit ich weiß, darf der Verkäufer das formal juristisch nicht. Wenn ihr nix geklaut habt, dann würde ich mich kooperativ zeigen, dann ist die Sache schnell vom Tisch. Aber den Verkäufer darauf hinweisen. Viele Supermärkte haben Schilder in Ihrem Laden, wo sie die Kunden darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter das machen dürfen. Bei mir haben die bei EDEKA auch an der Kasse mehrmals in meine Tasche geglotzt.

Er darf euch festhalten, d. h. ins Büro bitten. Durchsuchen darf er euch nicht. Selbst eine Handtasche darf er nicht ohne Einwilligung durchsuchen. Das darf nur die Polizei.

TIMSONBOB 
Beitragsersteller
 31.03.2012, 14:22

Danke (:

vesparoller  31.03.2012, 14:17

genau richtig!