Ich habe im Geschäft beim Ausgang gepiepst?
Ich war gestern in der Stadt mit meinem Freund wo wir raus gegangen sind haben wir dann gepiepst! Wir haben aber nichts geklaut ! Der Laden Detektiv sagte dann ich hole eine weibliche Person die euch dann abtastet und ich deinen Freund !! Dürfen die das ? Und wie läuft sowas normaler weiße ab wenn Verdacht auf Diebstahl besteht
9 Antworten
Dann piepst doch beide nächstes Mal einfach nicht rum, sondern verlasst das Geschäft ohne unnötige Geräuche von euch zu geben. Dann kommt ihr auch nicht in solch eine Situation.
Dürfen die das ?
Ja, sie dürfen euch fragen und wenn ihr einverstanden seid, dann dürfen sie euch auch abtasten. Wenn ihr es nicht wollt, dann nicht.
Und wie läuft sowas normaler weiße ab wenn Verdacht auf Diebstahl besteht
Wenn Verdacht auf Ladendiebstahl besteht (was in diesem Fall jedoch NICHT zutrifft), dann gibt es zwei Wege. Entweder klären das die Mitarbeiter mit dem Beschuldigten selbst. Weigert dieser sich oder kann sich nicht ausweisen, wird die Polizei hinzugerufen, welche dann die Personalien ermittelt und zu einer Taschenkontrolle befugt ist.
Das dürfen sie, denn es besteht ja der Verdacht dass etwas gestohlen wurde.
Man kann allerdings sagen dass die Polizei kommen soll
Wenn sie nichts finden, müssen sie euch gehen lassen.
Bei mir hat es auch mal gepiepst und da war in einem Rock den ich schon jahrelang hatte noch ein Etikett mit Magnet, der wohl auf einen ganz bestimmten Sensor in dem Geschäft angesprochen hat. Hab ich dann zuhause entdeckt und rausgeschnitten.
Auch ist manchmal in neuen Schuhen eine Diebstahlsicherung in der Sohle, die im Schuhgeschäft nicht richtig "entschärft" wurde
Wenn die Alarmanlage eines Geschäftes anschlägt, besteht natürlich erstmal ein Verdacht, denn aus lila langeweile schlägt sie nicht an und sie schlägt auch nicht fehlerhaft an, wenn jemand metallische Gegenstände am Körper hat (Gürtelschnalle) wie manchmal so gesagt wird. Natürlich gilt es dann als Verkäufer herauszufinden, was dem zugrunde liegt, was ja am Ende auch im Interesse des Kunden liegt. Wenn er nichts zu verbergen hat, dann kann er Tasche, Rucksack, Jackentasche etc auch zeigen, wehrt er sich wehement dagegen ist das durchaus ein Verdachtsmoment. Ich habe eine Ausbildung im Einzelhandel als Handelsfachwirt, dieses wird mein 5. Arbeitsjahr (klingt erstmal nicht viel) aber sich in diesen 5 Jahren erlebt man unwahrscheinlich viel.
Wenn die Alarmanlage eines Geschäftes anschlägt, besteht natürlich erstmal ein Verdacht
Eben nicht. Das ist noch nicht einmal ein Anfangsverdacht, da hier keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Denn es kann verschiede Gründe geben, weshalb die Anlage ausgelöst wird, auch ohne, dass tatsächlich ein Diebstahlsdelikt vorliegt.
Es kann allenfalls eine subjektive Vermutung sein, welche rechlich jedoch keinerlei Relevanz hat.
Natürlich gilt es dann als Verkäufer herauszufinden, was dem zugrunde liegt, was ja am Ende auch im Interesse des Kunden liegt.
Kann er auch, sofern es im rechlich zulässigen Bereich liegt. Jemanden des Diebstahls zu beschuldigen, ohne das es konkrete und zweifelsfreie Anzeichen dafür gibt, gehört jedoch nicht dazu. Ansonsten lehnt er sich extrem weit aus dem Fenster.
Wie gesagt, wenn Alarmanlage „ausschlägt“ befindet sich noch ein Gegenstand mit Sicherung an Mann. Das kann natürlich auch daran liegen, dass eine Sicherung vergessen wurde an der Kasse zu entfernen (da ich selbst in einem Geschäft arbeite, weiß ich wie schnell das gerade zu regen Besuchszeiten passieren kann...), oder eine unsichtbare Sicherung (gerne mal im Waschetikett eingenäht) nicht herausgeschnitten wurde. Wenn der Kunde sich keiner Schuld bewusst ist, kann er aber freiwillig mitarbeiten und ist an er Lösung des Problems interessiert.
Das kann natürlich auch daran liegen, dass eine Sicherung vergessen wurde an der Kasse zu entfernen (da ich selbst in einem Geschäft arbeite, weiß ich wie schnell das gerade zu regen Besuchszeiten passieren kann...), oder eine unsichtbare Sicherung (gerne mal im Waschetikett eingenäht) nicht herausgeschnitten wurde.
Ganz genau. Das ist der springende Punkt. Genau deshalb genügt das Auslösen des Alarms allein nicht um einen Anfangsverdacht zu begründen.
Wenn der Kunde sich keiner Schuld bewusst ist, kann er aber freiwillig mitarbeiten und ist an er Lösung des Problems interessiert.
Richtig, kann er, muss er aber nicht. Und insbesondere wenn er nichts getan hat, gibt es keinen Grund für den Kunden dem weiter nachzugehen. Es ist nicht seine Aufgabe für den Händler die Fehlalarme zu überprüfen.
Das dürfen sie...
Nö. Aber die Polizei rufen dürfen sie.
Dürfen die das ?
Nö, aber die Polizei rufen. Außerhalb des Ladengeschäfts endet auch das Hausrecht. Damit sind die Befugnisse eines Ladendetektivs weiter eingeschränkt.
Jedes Geschäft hat ein Hausrecht und Regeln. Die dürfen höchstens eure namen aufschreiben um ein Hausverbot zu erteilen wenn du Mist gebaut hättest. Auch bei Diebstahl. Und die dürfen einen festhalten bis die Polizei kommt. Nur die Polizei darf jemanden aber komplett durchsuchen!
Dürfen sie nicht. Wenn aber ein hinreichender Verdacht auf Diebstahl besteht, dürfen sie die Polizei rufen und Euch so lange festhalten, bis die eintrifft...
Das dauert nur halt normalerweise deutlich länger, deshalb sind die meisten damit einverstanden, wenn sie erstmal vom Ladendetektiv durchsucht werden.
Weder besteht ein Verdacht, noch dürften sie es wenn einer bestünde. Sie können freundlich fragen ob sie mal schauen dürfen, mehr aber auch nicht.