Diebstahl geringwertiger Sachen fangprämie?
Hallo, also ich wurde heute beim Diebstahl von Sachen im Wert von 11 Euro erwischt. Ladendetektiv hat die Polizei gerufen und diese haben eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft geschrieben. So weit so gut aber der Ladendetektiv meinte ich müsste 100 Euro fangprämie zahlen und zwar innerhalb von 8 Tagen in bar.
Ist dies rechtens? Habe sehr viel davon gelesen dass 100 Euro viel zu viel für 11 Euro Diebstahl sind.
Und vorallem ohne einen Nachweis oder Brief soll ich ihm 100 Euro in bar geben?
Mir kommt das nicht wirklich seriös rüber wäre nett wenn sich jemand der sich mit dem Thema auskennt mir sagen kann ob das wirklich rechtens ist.
Bitte spart euch die moralpredigten.
Danke!
3 Antworten
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/fangpraemie
Und wenn das Unternehmen eine solche Fangprämie fordert, so müssen sie Dir diese auch offiziell in Rechnung stellen - und Dir eine Bankverbindung nennen, auf welche der Betrag zu zahlen ist.
Danke sehr! Kam mir wirklich sehr sehr komisch rüber als ich ihn gefragt hab ob man das nicht überweisen soll und er meinte nein du gibst mir das in bar
Und wieder bewahrheitet sich, was mal Vidocq, der Urvater der Kriminalpolizei sagte: "Um einen Dieb zu fangen .. musst du einen Dieb beschäftigen."
Ich würde morgen mit deinem Vater, dem du natürlich alles beichten wirst, in dem Laden aufschlagen und in Gegenwart des Geschäftsführers den Ladendetektiv zur Rede stellen. Das ist nämlich völlig illegal.
Eine Bearbeitungsgebühr hingegen darf erhoben werden, aber bitte mit Forderung (Rechnung) und Überweisung. Die Höhe ist auch unabhängig vom Wert des gestohlenen Gutes.
DANKE Ihr helft mir wirklich sehr weiter danke!!
Der letzte Satz ist Interessant.
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Danke!!