Diebstahl mit 17 Jahren im Wert von circa 100€, was wird passieren?
Angenommen B. aus Bayern ist 17 Jahre alt, stiehlt im Wert von circa 100€ in zwei verschiedenen Läden und ist aber nie polizeilich aufgefallen. In der Schule berichteten viele davon, dass man in in der Stadt recht gut stehlen kann.. an einem Freitag macht sie sich dann auf den Weg, möchte das auch ausprobieren und stiehlt, am nächsten Tag stiehlt sie noch einmal im selben Laden und in einem weiteren, dort wird B. vom ladendetektiv erwischt und gesteht sofort ihre Tat. Auch gibt sie vor der Polizei zu, am Vortag in einem Laden gestohlen zu haben und diese Tat im selben Laden wiederholt zu haben, bevor sie in dem Laden gestohlen hat, in welchem sie auch vom Detektiv erwischt wurde.. B. macht eine Aussage auf dem Revier noch am selben Tag, hat auch zwei Briefe an die Läden geschickt, in denen sie sich entschuldigt. Fangprämie von 50€ an den Detektiv bzw Ladenbesitzer wurden fristgerecht übergeben, Hausverbot erteilt und "angenommen". Bald ist die Verhandlung, wir wird diese für B. ausgehen?
8 Antworten
Also warscheinlich wird B. ein Anwalt nichts nützen da sie die Tat gestanden hat und es bewiesen ist! Also warscheinlich wird B. zu Strafarbeit verurteilt und muss innerhalb von 30 jahren den Schaden ersetzen!
danke für deine Antwort
Erst einmal sehr unklug bei der polizei alles gestanden zu haben..vor Gericht wäre es besser gewesen,so gäbe es nämlich eine mildere Strafe.man erzählt bei der Polizei nichts,sondern verweigert als beschuldigter/Tatverdächtigter die Aussage und lässt es einen Anwalt klären..
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.Die Aussage wurde zu Protokoll genommen und nun entscheidet die Staatsanwaltschaft wann es zu einem Gerichtstermin kommt..eingestellt wird es auf keinen fall.. Da Person B geständig war,von Anfang an,ist ein mildes Urteil zu erwarten.in der Regel wären es Sozialstunden oder eine angemessene Geldstrafe,die man auch in monatlichen Raten abzahlen kann. Da die Person 17 Jahre alt ist,wird die Verhandlung vor dem Jugendgericht stattfinden.
Ja,es macht einen Unterschied...du brauchst bei der Polizei keine Aussage machen und ein Geständnis abgeben,so hätte die Polizei mehr "material" was trotz all dem gegen dich verwendet werden kann. Ein Anwalt macht aus einem Elefanten eine Mücke:-)das ist sehr vorteilhaft. Deshalb ist es besser bei der Polizei keine Aussage zu machen und das ganze dem Anwalt zu überlassen. Vor Gericht kannst du ja ein Geständnis ablegen.wird ja trotzdem berücksichtigt
@spirta du hast vollkommen recht..mehr Strafe ist nicht zu erwarten,denke ich:)
Ja dort werden nur Jugendliche verurteilt, normalerweise werden Ersttäter sehr milde bestraft. In dein Fall vllt 30-40 arbeitsstunden oder eine kleine Geldstrafe von bis zu 500 Euro die du in raten abbezahlen kannst.
Bitte lies zu dem Thema meinen Tipp
http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen
Auch, wenn es eine Gerichtsverhandlung gibt, werden es auf keinen Fall mehr als 50 Sozialstunden. Eher wohl um die 30.
vielen dank für den Link, sehr sehr lieb von Ihnen. Werds gewiss niemals wieder tun, war mir in jedem Fall eine Lehre nur hat man einfach Angst davor, was einen erwartet.. aber bin selbst Schuld und steh dazu, wird jetzt ausgebadet. Sehr hilfreicher Beitrag, darf leider noch keine Sterne vergeben!
darf ihc raten? Du bist dieser B???
xD
das ist doch völlig irrelevant, mein Gott
das heißt ja. Also mehr als Sozialstunden und bewährung ohne haft kann nix passieren
ein Bußgeld vieleicht sogar Sozialstunden aber Jugendknast eher nicht
macht das wirklich so einen Unterschied, wo man nun gestanden hat? Wäre doch noch viel schlechter gekommen, hätte ich monatelang gesagt das würde nicht stimmen und würde es dann vor gericht zugeben
Was darf man denn unter Jugendgericht verstehen? Gibts da einen großen unterschied zum "normalen"?