Geld aus Ladenkasse gestohlen. Ich soll dafür haften. Wie kann ich mich wehren?

10 Antworten

Meines Wissens haften Angestellte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ich bin kein Jurist. Ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Anwalt wäre vielleicht gut angelegtes Geld.

Alles Gute!

kevin1905  06.03.2019, 21:33

Meines Wissens haften Angestellte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Richtig. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wäre eine anteilig Haftung möglich. Was jetzt welchen Grad der Fahrlässigkeit entspricht ist oft auch Sache von arbeitsrechtluchen Entscheidungen.

noblehostel  06.03.2019, 21:34
@kevin1905

Der Begriff "mittlere Fahrlässigkeit" war mir neu.

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage aussieht. Aber sobald Du Post vom Anwalt Deiner Chefin bekommst, such Du Dir auch einen Anwalt!

Die Geldforderung deines Arbeitgebers kann unter umständen zulässig sein. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Fehlen von Geldbeträgen in der Kasse um eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag.

Aus dieser Pflichtverletzung können dann nach den Grundsätzen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, §§ 280 ff. BGB. Diese setzen jedoch ein Vertretenmüssen voraus. An diesem wird es regelmäßig scheitern. In Einzelfällen gibt es zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber für diese Fälle Abreden. Ob eine solche bei dir vorliegt und viel wichtiger ob diese Mankovereinbarung wirksam ist bedarf es dann der Prüfung.

Springt eine Versicherung ein, so ist schon gar kein Schaden beim Arbeitgeber entstanden. In deinem Fall würde ich davon ausgehen das eine Forderung gegen dich nicht durchgeht. Es bleibt jedoch nicht aus ggf. bei weiterer Forderung durch den Arbeitgeber einen Anwalt einzuschalten. Dies aus dem Grund, da man Spezifika überprüfen und einsehen muss.

und ich für das gestohlene Geld aufkommen soll.

Das solltest du höflich aber bestimmt ablehnen, sofern dir kein Mankogeld gezahlt als Zuschlag zum Lohn gezahlt wird oder man dir vor Gericht die mindestens grob fahrlässige Handlung nachweist.

Kann ich mir in dieser Situation einen Anwalt zur Seite nehmen und gegen die Geldforderung angehen?

Wenn diese kommt kannst du das aber erstinstanzlich und vorgerichtlich besteht im Arbeitsrecht kein Anwaltszwang. Auch zahlt jede Seite, unabhängig vom Verfahrensausgang, ihre Anwaltskosten selbst.

Wenn du dir also bisher den Luxus erlaubt hast ohne Arbeitsrechtsschutz rumzulaufen, würde ich mir das gut überlegen.

Müsste die Firma nicht gegen Diebstahl versichert sein?

Gewerbeabsicherungen sind nicht mein Spezialgebiet dafür hab ich einen Partner in der Kanzlei aber des würde ggf. unter Betriebsinhaltsversicherung fallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist Pech für den Ladenbesitzer. Der kann dir das Geld für sowas genau so wenig abziehen, wie Für den Diebstahl von Waren.

Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Sag dem einfach, wenn er Dir das Geld abzieht, gehst Du zum Anwalt und dann musst er das Geld plus Anwaltskosten zahlen.

Schweine gibts...

kevin1905  06.03.2019, 21:34

Nur dass der Fragesteller vermutlich nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ergo Arbeitsplatz könnte in Gefahr sein.

Andi848484  06.03.2019, 21:40
@kevin1905

Könnte sein...wenn ich wegen sowas rausgeschmissen werde, würde ich das aber fett in einer Bewertung bei Google kundtun. :D