Geld aus Ladenkasse gestohlen. Ich soll dafür haften. Wie kann ich mich wehren?
Ich arbeite als Angestellter in einer kleinen Buchhandlung. Anfang Dezember wurde durch ein Ablenkungsmanöver Geld aus der Geschäftskasse entwendet. Ich war den ganzen Tag alleine im Laden. Für einen Moment war ich durch Kunde A (der gebrochenes Deutsch sprach und laut sprach, sowie laut Technomusik aus einer Bauchtasche abspielte) für gute zwei Minuten abgelenkt. Und stand mit dem Rücken zur Kasse. Kunde A verließ den Laden, da ich ihm nicht weiterhelfen konnte. Er meinte, dass er seine Schwester hole, die besser deutsch spricht, aber kam dann nicht mehr wieder. Kurze Zeit später merkte ich, als ich für Kunden B das Wechselgeld ausgeben wollte, dass die Kassenschublade offen stand (ich schließe diese immer sorgfältig und warte, bis sie merklich einrastet) und Geld in der Kasse fehlt.
Ich bin mir sicher, dass ich von Kunde A absichtlich so lange aufgehalten wurde und ein Komplize die Kasse geöffnet hat. Normalerweise muss man einen Pin eingeben, um die Kasse über den Computer öffnen zu können.
Ich war mit der Chefin bei der Polizei und haben den Diebstahl gegen Unbekannt angezeigt, doch ist die Wahrscheinlichkeit, das gestohlene Geld von der Versicherung zurück zu bekommen, gering.
Nun, wurde von der Polizei keine Fingerabdrücke von mir genommen (obwohl mir das bei der Aussage angekündigt wurde), noch wurden von der Kasse irgendwelche DNA-Spuren entnommen. ich weiß nicht, ob ich da ein wenig zu viel von der Polizei erwarte oder diese den Fall einfach schleifen lassen.
Jedenfalls hatte ich heute ein erneutes Gespräch mit meiner Chefin und sie meinte, dass sie das Geld von ihrer Versicherung nicht erstattet bekommt und ich für das gestohlene Geld aufkommen soll. Doch da ich mir keiner Schuld bewusst bin, sehe ich das nicht ein, das Geld zu bezahlen. Auch habe ich mehrmals meine Situation klarstellen wollen, aber ich habe das Gefühl gehabt, dass man mir nicht zuhörte, da meine Chefin immer nach einem Argument gesucht hat, sodass die Schuld schlussendlich bei mir liegen müsse, was aber nicht der Fall ist.
Kann ich mir in dieser Situation einen Anwalt zur Seite nehmen und gegen die Geldforderung angehen? Müsste die Firma nicht gegen Diebstahl versichert sein?
10 Antworten
Meines Wissens haften Angestellte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ich bin kein Jurist. Ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Anwalt wäre vielleicht gut angelegtes Geld.
Alles Gute!
Der Begriff "mittlere Fahrlässigkeit" war mir neu.
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage aussieht. Aber sobald Du Post vom Anwalt Deiner Chefin bekommst, such Du Dir auch einen Anwalt!
Die Geldforderung deines Arbeitgebers kann unter umständen zulässig sein. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Fehlen von Geldbeträgen in der Kasse um eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag.
Aus dieser Pflichtverletzung können dann nach den Grundsätzen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, §§ 280 ff. BGB. Diese setzen jedoch ein Vertretenmüssen voraus. An diesem wird es regelmäßig scheitern. In Einzelfällen gibt es zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber für diese Fälle Abreden. Ob eine solche bei dir vorliegt und viel wichtiger ob diese Mankovereinbarung wirksam ist bedarf es dann der Prüfung.
Springt eine Versicherung ein, so ist schon gar kein Schaden beim Arbeitgeber entstanden. In deinem Fall würde ich davon ausgehen das eine Forderung gegen dich nicht durchgeht. Es bleibt jedoch nicht aus ggf. bei weiterer Forderung durch den Arbeitgeber einen Anwalt einzuschalten. Dies aus dem Grund, da man Spezifika überprüfen und einsehen muss.
und ich für das gestohlene Geld aufkommen soll.
Das solltest du höflich aber bestimmt ablehnen, sofern dir kein Mankogeld gezahlt als Zuschlag zum Lohn gezahlt wird oder man dir vor Gericht die mindestens grob fahrlässige Handlung nachweist.
Kann ich mir in dieser Situation einen Anwalt zur Seite nehmen und gegen die Geldforderung angehen?
Wenn diese kommt kannst du das aber erstinstanzlich und vorgerichtlich besteht im Arbeitsrecht kein Anwaltszwang. Auch zahlt jede Seite, unabhängig vom Verfahrensausgang, ihre Anwaltskosten selbst.
Wenn du dir also bisher den Luxus erlaubt hast ohne Arbeitsrechtsschutz rumzulaufen, würde ich mir das gut überlegen.
Müsste die Firma nicht gegen Diebstahl versichert sein?
Gewerbeabsicherungen sind nicht mein Spezialgebiet dafür hab ich einen Partner in der Kanzlei aber des würde ggf. unter Betriebsinhaltsversicherung fallen.
Das ist Pech für den Ladenbesitzer. Der kann dir das Geld für sowas genau so wenig abziehen, wie Für den Diebstahl von Waren.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Sag dem einfach, wenn er Dir das Geld abzieht, gehst Du zum Anwalt und dann musst er das Geld plus Anwaltskosten zahlen.
Schweine gibts...
Nur dass der Fragesteller vermutlich nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ergo Arbeitsplatz könnte in Gefahr sein.
Könnte sein...wenn ich wegen sowas rausgeschmissen werde, würde ich das aber fett in einer Bewertung bei Google kundtun. :D
Meines Wissens haften Angestellte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Richtig. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wäre eine anteilig Haftung möglich. Was jetzt welchen Grad der Fahrlässigkeit entspricht ist oft auch Sache von arbeitsrechtluchen Entscheidungen.