Habe durch einen Diebstahl mehrere tausende Euro Schulden. Kann man eine Privatinsolvenz anmelden?
Hallo ich habe eine kriminelle Phase hinter mir, die ich zu tiefst bereue. Ich habe damals bei mein Arbeitgeber gestohlen. Die Rückforderung dort belaufen sich auf 7000 Euro. Außerdem habe ich noch um die 5000 Euro Schulden durch Kredite usw. Jetzt ist meine Frage ob ich eine Privatinsolvenz beantragen kann. Oder werden die Schulden durch den Diebstahl bei der Insolvenz nicht berücksichtigt?
8 Antworten
Gehe zu einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle (mit Öffentlichkeitsrecht), die beraten dich kostenlos und können dir auch bei einer Privatinsolvenz unterstützen. Auf keinen Fall wende dich an private Schuldnerberater - da zahlst du dafür und hast nicht die Sicherheit der Seriosität.
Grundsätzlich kannst Du PI anmalden. Allerdings fallen Verbindlichkeiten aus "unerlaubter Handlung" nicht in die PI. Deine Schulden die aus den Straftaten stammen werwen also nicht getilgt. Versuchen kannst Du es aber trotzdem, eventuell erfolgt kein Einspruch seitens der Gläubiger.
Es werden deine gesamten Schulden berücksichtig aber mache dich vorher schlau ob das Sinn macht denn eine Insolvenz ist mit massiven Einschnitten verbunden
Doch. Nämlich dann, wenn sie nicht mit dem Attribut der "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" angemeldet werden oder dieses Attribut bestritten und nicht tituliert wird.
Oder werden die Schulden durch den diebstall bei der Insolvenz nicht berücksichtigt?
Ja, Schulden aus Straftaten werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst (§302 InsO)
Wegen 5.000,- sollte man keine Verbraucherinsolvenz machen
Du ahnst es schon: die Schulden aus dem Diebstahl können bei der Privatinsolvenz nicht berücksichtigt werden. Gelder, die durch Gerichtsbeschluss oder wegen krimineller Handlungen fällig werden, müssen auf jeden Fall zurückgezahlt werden.
Schulden aus Straftaten fallen NIE in die Privatinsolvenz ...