Die Bundesagentur für Arbeit meldet mich einfach ab, was kann ich dagegen tun?

5 Antworten

Du bekommst aber ja ALG 2, dadurch bist du schon zur Mithilfe verpflichtet. Durch deine lange Arbeitslosigkeit, bekommst du ja auch schon lange kein Arbeitslosengeld mehr sondern Sozialhilfe.

user2492 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 10:27

Entschuldigung, wenn du richtig gelesen hättest wäre es Dir klar, dass ich keine Leiistungen bekomme, kein ALG II und keine Sozialhilfe.

Heidrun1962a  10.01.2014, 10:30
@user2492

Wovon lebst du dann?

user2492 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 15:14
@Heidrun1962a

Wie die anderen auch, von eigenen Ersparnissen, nachdem der ALG I Bezug nicht mehr möglich ist.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Vermittlung/Flyer-arbeitslos-ohne-Alg.pdf

Mitwirkungspflichten gelten auch für Arbeitssuschende (auch ohne Geldleistung) - wer nicht mitwirkt ist offenbar an der Leistung der Arbeitsvermittlung nicht interessiert und wird abgemeldet ...

das kann im übrigen auch nachteilige Auswirkungen auf die rentenrechtliche Anrechnung der Zeiten haben ....

Quote:

Hinweis

Wenn Sie als arbeitsuchende bzw. arbeitslose Person Ihren Melde- und Mitwirkungspflichten so- wie den Pflichten aus der Eingliederungsvereinba- rung nicht nachkommen, kann Ihre Arbeitsagentur die Arbeitsvermittlung für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen einstellen (Vermittlungssperre). Was bedeutet eine Vermittlungssperre für Sie? Für den Zeitraum der Vermittlungssperre werden keine Zeiten der Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung gemeldet. Dies kann für Sie nachteilige Wirkungen in Ihrer Versicherungsbiographie haben.

Wie sieht es mit dem Zeitraum nach der Vermittlungssperre aus, wenn Sie weiterhin arbeitslos sind und sich erneut arbeitslos melden? Diese Zeit en kann der Rentenversicherungsträger nur anrechnen, wenn Sie sich während der Vermittlungssperre fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemüht haben. In diesem Fall wird die Zeit der Vermittlungssperre von der Rentenversicherung als sogenannter Überbrückungstatbestand vorgemerkt. Damit der Rentenversicherungsträger einen Überbrückungstatbestand vormerken kann, müssen Sie während der Vermittlungssperre in der Regel:

• je Kalenderwoche zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden absenden,

• Die Bewerbungen müssen sich auf Beschäftigungen beziehen, die Sie nach Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben können,

• Die Eigenbemühungen sind dem Rentenversicherungsträger durch entsprechende Unterlagen, wie Bewerbungsschreiben und entsprechenden Antwortschreiben, lückenlos nachzuweisen.

Wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden Nachweise unmittelbar nach Ablauf der Vermittlungssperre bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorzulegen. Detaillierte Fragen zur rentenrechtlichen Auswir- kung einer Vermittlungssperre beantwortet Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.

Du musst doch da auch nichts ausfüllen. allerdings wirst du dann wohl auch kein geld bekommen. wenn du keine arbeit hast musst du nachweisen das du bedürftig bist. machst du das nicht kann das amt davon ausgehen das du selber für dich sorgen kannst

user2492 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 14:23

Ich lebe von meinem Sparguthaben. Ich bin deshalb nicht bedürftig und sorge für mich selbst. Finanziell geht es mir gut.

Das Amt kann davon ausgehen, dass ich wenn ich arbeitslos gemeldet bin, sie etwas mit mir zu tun haben.

martinzuhause  08.01.2014, 14:25
@user2492

dann melde dich doch nicht dort an. du musst dann nur deine krankenversicherung selber zahlen und das wars. keiner wird gezwungen leistungen vom staat zu beantragen

user2492 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 15:12
@martinzuhause

Keiner kann auch gezwungen werden bei der BA als Berater bezahlt zu werden und nichts zu tun.

Die Berater leisten nichts.

martinzuhause  08.01.2014, 15:26
@user2492

es wird doch keiner gezwungen da als berater zu arbeiten. die bewerben sich freiwillig da.

Deine Beraterin leistet doch was. Sie hat dich öfter abgemeldet, sie hat dir geraten einen arzt aufzusuchen, usw.

user2492 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 16:05
@martinzuhause

Nicht einen arzt, sondern den psychologischen Dienst der BA. Und der will nicht mehr.

Da hast eine Mitwirkungspflicht. Wenn du dich nicht daran hältst, meldet die BA dich eben ab.

Was willst du denn dann dagegen unternehmen?

Dass der Staat dich unterstützt, ohne jede Gegenleistung, kannst du ja kaum erwarten.

user2492 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 15:24

Der Staat unterstützt mich nicht, wie andere 3 Millionen Arbitslose ohne Leistungsbezug auch nicht.

Außerdem hat ua das Arbeitsamt seit 30 Jahren Sozialversicherungsbeträge von mir kassiert und nun erhalte ich keine GEGENLEISTUNG dafür.

Verkehrte Welt, oder bist Du allein durcheinander?

martinzuhause  08.01.2014, 15:49
@user2492

Außerdem hat ua das Arbeitsamt seit 30 Jahren Sozialversicherungsbeträge von mir kassiert

dafür warst du 30 jahre versichert und hättest im versicherungsfall was bekommen. wie bei jeder anderen versicherung auch.

Das ist doch in Ordnung,du willst ja von denen Geld ,und dafür erwarten sie eine Gegenleistung ,die Mitwirkungspflicht.Wenn du der nicht nachkommst ist das nur gerecht wenn du dann abgemeldet sind.Die anderen Leute sind dann wohl dumm wenn sie dem nachkommen,nur bekommen die auch ihre Leistungen.Von nichts kommt nichts.

user2492 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 16:21

Vollkommen richtig, von nichts kommt nichts.

Ich würde diese Berater auch nicht bezahlen, wenn sie nichts leisten, sondern abwickeln.

So umständlich mit Abmahnung und Kündigungsdrohung würde ich da nicht verfahren. Und TELEKOM Beamte bei der BA würde ich auch nicht bei der BA halten. UNNÜTZ !!!

Nur die Jobbörse und Zahlstelle würde bleiben.