Handy Beschlagnahmt wegen Versicherungsbetrug!
Hallo also ich hab von jemanden ein Handy gekauft aber Privat. Doch die Person von der ich das Handy gekauft hatte, hatte dieses Handy bei der Polizei und der Versicherung als gestohlen gemeldet und dafür ein neues erhalten. Die Polizei hat das Handy beschlagnahmt wegen angeblicher Beihilfe zum Versicherungsbetrug doch das Verfahren wurde gegen mich fallengelassen. Jetzt meine Frage habe ich ein recht das Handy wieder zu bekommen? Denn jemand sagt mir ich würde mich auch strafbar machen den Unwissenheit schützt nicht vor Strafe?
Ich bedanke mich im vorraus
8 Antworten
Doch die Person von der ich das Handy gekauft hatte, hatte dieses Handy bei der Polizei und der Versicherung als gestohlen gemeldet und dafür ein neues erhalten.
er hatte das Mobiltelefon also vor dem Verkauf an dich als gestohlen gemeldet?
Die Polizei hat das Handy beschlagnahmt wegen angeblicher Beihilfe zum Versicherungsbetrug doch das Verfahren wurde gegen mich fallengelassen.
aufgrund welcher Rechtsvorschrift wurde es "fallen gelassen"? Eine Einstellung nach § 153 StPO ff würde bedeuten, dass du zwar in Augen der StA strafbar gehandelt hat, aber kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Nur bei Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO kannst du auf eine Rückgabe hoffen, ansonsten unterliegt das Handy den Einziehungs-/Verfallsvorschriften.
Gehen wir mal davon aus, dass du das Handy gutgläubig erworben hast. Damit bist du Eigentümer geworden, unabhängig davon, ob der vorherige Besitzer es vorher oder später als gestohlen meldet (§ 932 BGB).
An deiner Stelle würde ich bei einer Einstellung nach 170 Abs. 2 StPO an die Staatsanwaltschaft schreiben und die Herausgabe des Handys verlangen, da du durch den gutgläubigen Erwerb rechtmäßiger Eigentümer geworden bist.
Und zwar das Verfahren wurde gemäß 170 Abs. 2 StPO fallen gelassen.
das ist sehr gut, das bedeutet, kurz gesagt, dass der Staatsanwalt keine Straftat sieht.
Also soll ich Ihrer Meinung nach einen Brief an die Staatsanwalt schreiben?
Ja, Auf der Einstellungsverfügung steht das Aktenzeichen drauf. Ich würde mich darauf beziehen, dass du das Gerät vom Eigentümer gutgläubig erworben hast und rechtmäßiger Eigentümer bist. Deshalb wäre eine Beschlagnahme nicht zulässig.
Sind Sie Anwalt.
Nein.
Ok. Vielen Dank! Ich melde mich wieder wenn ich die Antwort von der Staatsanwaltschaft habe.
Strafbar machst Du Dich nur bei vorsätzlichem Handeln, sprich, wenn Du beim Erwerb wusstest, dass das Handy gestohlen bzw. unterschlagen war.
Du wirst es allerdings nicht zurück erhalten, denn an Diebesgut kannst Du kein Eigentum erwerben. Du kannst allerdings zivilrechtlich Deinen Schaden beim Verkäufer geltend machen.
Nach dem verfahren bekommst du es wieder musst du nur verlangen sonst wird es versteigert...
Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das ist Richtig. Du schreibst aber dass das Verfahren gegen dich Eingestellt wurde somit ist die Angelegenheit für dich erledigt. Das Handy wirst du wohl nicht zurück bekommen da die Vers. dies ja bezahlt hat, und somit in deren Besitz übergeht. Du kannst deine Kosten beim Verkäufer zurück fordern bzw. einklagen.
Du bekommst das Handy nicht zurück. Aber du kannst den "Verkäufer" auf Rückerstattung des Kaufpreises verklagen!
Allerdings würde ich ihm vorher erstmal damit drohen, denn ein solches Verfahren ist teuer und lohnt wahrscheinlich nicht.
Erstmal vielen dank für die detailierte Antwort! Und zwar das Verfahren wurde gemäß 170 Abs. 2 StPO fallen gelassen. Also soll ich Ihrer Meinung nach einen Brief an die Staatsanwalt schreiben?
Sind Sie Anwalt.